Die Vorgaben des ElektroG einfach umsetzen
Grundsätze
Seit März 2006 können Verbraucher nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ihre ausgedienten Geräte kostenlos zurückgeben. Das ElektroG, welches 2005 in Kraft getreten ist, ist die Umsetzung der europäischen Richtlinie (WEEE) in deutsches Recht. Die Sammlung erfolgt über die Kommunen. Die Hersteller sind verpflichtet, die eingesammelten Geräte zurückzunehmen und zu verwerten.
Wer ist Hersteller im Sinne des ElektroG?
Hersteller sind laut ElektroG alle, die im Geltungsbereich des Gesetzes
- Elektro- und Elektronikgeräte unter ihrem Markennamen herstellen und in Verkehr bringen,
- Geräte anderer Anbieter unter ihrem Markennamen weiterverkaufen oder
- Geräte erstmals nach Deutschland einführen und in Verkehr bringen oder in ein anderes EU-Land ausführen und dort unmittelbar an einen Nutzer abgeben,
- Geräte eines nicht registrierten Herstellers vertreiben.
Welche Pflichten haben Hersteller?
Hersteller haben die Auflage, die von den Kommunen eingesammelten Geräte zu übernehmen, nach ökologischen Standards zu verwerten und die Kosten dafür zu tragen. Je nach Gerätekategorie sind 70 bis 80 Gewichtsprozent zu verwerten, mindestens 50 Gewichtsprozent wieder zu verwenden oder stofflich zu verwerten.
Zur Identifizierung müssen alle in Verkehr gebrachten Elektrogeräte dauerhaft gekennzeichnet sein.
Der Prozess
Bei den Kommunen stehen Sammelbehälter für Elektroaltgeräte bereit, welche mit den Altgeräten der Endverbraucher befüllt werden. Sind diese voll, melden sich die Kommunen bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR), welche dann eine Abholanordnung an einen der registrierten Hersteller nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel erteilt. Der entsprechende Sammelbehälter muss innerhalb einer Frist von vier Tagen abgeholt werden.
Der DSD- ElektroG-Service
Mit uns treffen Sie eine gute Wahl, wenn es um die Erfüllung Ihrer Pflichten nach dem ElektroG geht. Mit der langjährigen Erfahrung als Stoffstrom-Manager bedienen wir Sie kostengünstig und zuverlässig. Ihre Entlastung steht dabei für uns im Vordergrund. Bundesweit – an jeder Anfallstelle! Wir versichern Ihnen, dass wir ausschließlich mit zuverlässigen und nachweislich zertifizierten Partnern der Entsorgungswirtschaft unter Beachtung aller Vorgaben des ElektroG zusammenarbeiten.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Wir beraten und unterstützen Sie hinsichtlich der gesetzlichen Rücknahme- und Verwertungspflichten Ihrer Produkte und der Registrierung bei der EAR.
- Wir übernehmen für Sie die auftragsbezogene Aufstellung und Abholung von Behältern – an jeder Anfallstelle. Weiterhin organisieren wir den Transport der Behälter vom Ort der Befüllung zur Erstbehandlungsanlage.
- Wir übernehmen die Erstbehandlung und Verwertung der Elektro-Altgeräte und erfüllen die Verwertungsquoten gemäß ElektroG. Nicht verwertbare Materialien und Schadstoffe werden vorschriftsmäßig beseitigt.
- Ihre abgeholten und verwerteten Mengen melden wir für Sie an die EAR.
- Wir erstellen für Sie eine Mengenstromdokumentation.
- Wir vermitteln Ihnen eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme, Verwertung und Entsorgung Ihrer B2C-Geräte.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer „Für Sie immer unter Strom. DSD-ElektroG-Service: Logistik und Erstbehandlung“, den Sie gleich hier herunterladen können:
Sie möchten ein individuelles Angebot? Dann senden Sie uns einfach den ausgefüllten Fragebogen zu, der hier für Sie zum Download bereit steht:
Kontakt:
Duales System Deutschland GmbH
Abteilung Vertrieb
Frankfurter Straße 720-726
51145 Köln
Viktor Nunes (Telefon: 0 22 03/9 37-577)
Fax: 0 22 03/9 37-197
eag@gruener-punkt.de
Das ElektroG im Volltext können Sie sich bei Interesse hier herunterladen:
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Nützliche Links:
Bitkom
Eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung der Elektro- und Elektronikaltgeräte, wie im ElektroG gefordert, können Sie über die Bitkom Servicegesellschaft mbH erhalten.
www.dihk.de
Auf der Website des Deutschen Industrie- und Handelskammertages können Sie unter dem Punkt „Publikationen/Umwelt“ eine Broschüre zur nationalen Umsetzung der EU-Elektronikschrottrichtlinien in Europa bestellen.
www.perchards.com
Hinweis: Veröffentlichungen von Perchards sind zum Teil kostenpflichtig.
www.stiftung-ear.de
Um alle Hersteller in die Pflicht zu nehmen und die Lasten gerecht verteilen zu können, müssen sich alle Hersteller bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) registrieren lassen und ihre in Verkehr gebrachten Mengen anmelden.
http://ak-bleifrei.izm.fhg.de/servlet/is/444/
Hier erhalten Sie Informationen zur Kennzeichnungspflicht sowie eine graphische Vorlage.


