DSD-Pfandlösung für Hersteller und Handel: Clearing und Entsorgung
Seit dem 1. Mai 2006 ist die dritte Novelle der Verpackungsverordnung wirksam – mit erweiterter Pfanderhebung auf Einweggetränkeverpackungen und zeitgleichem Start eines bundesweit einheitlichen Clearingsystems.
Der Handel muss nun Einweggetränkeverpackungen der gleichen Materialarten – PET, Glas oder Dose – zurücknehmen, wie sie auch im eigenen Sortiment geführt werden. Wo das jeweilige Produkt erworben wurde, spielt keine Rolle mehr. Beschränkungen der Rücknahmepflicht auf spezielle Formen und Größen der Verpackungen, wie sie unter dem Begriff der Insellösungen bekannt waren, entfallen.
Für welche Verpackungen beziehungsweise Materialarten Pfand erstattet wird, darüber informieren die Verkaufsstellen mit Aufklebern oder Hinweistafeln. Einzelhändler mit einer Verkaufsfläche unter 200 Quadratmetern haben nach wie vor eine eingeschränkte Rücknahmepflicht.
Für alle pfandpflichtigen Getränke in PET-Verpackungen, Glasflaschen oder Dosen zahlt der Verbraucher einheitlich 25 Cent Pfand. Ausgenommen vom Einwegpfand sind nach wie vor beispielsweise Weine, Milch und Säfte, außerdem Verpackungen, die laut Verpackungsverordnung als ökologisch vorteilhaft gelten, zum Beispiel Getränkekartons.
Wenn Sie mehr über die gesetzlichen Regelungen erfahren wollen, klicken Sie hier:
Aus diesen neuen Bestimmungen folgt für Abfüller die Notwendigkeit einer Verrechnung des Pfands mit dem Handel, genannt Clearing.
Die Regeln sowie das Sicherheitskonzept für dieses Pfandclearing gibt die Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG) vor, die der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) und die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) gemeinsam gegründet haben.
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Rücknahme und Pfandclearing können Händler und Abfüller an Dienstleistungsunternehmen wie die Duales System Deutschland GmbH delegieren, die bei der DPG sowohl als Forderungsstellerdienstleister, als auch als Pfandkontoführerdienstleister registriert ist.
Für Handelshäuser und Abfüller hat die DSD GmbH einen umfangreichen Entsorgungs- beziehungsweise Clearingservice aufgebaut. Ob automatische oder manuelle Rücknahme von Einweggetränkeverpackungen, wir bieten ein wettbewerbsfähiges Preis- und Dienstleistungsangebot auf Basis von Modulen, die sich flexibel miteinander kombinieren lassen:
- Logistik-Service von den Verkaufsstellen oder Zentrallägern.
- Behältergestellung zur Aufnahme der entwerteten, nicht entwerteten, kompaktierten oder losen Gebinde.
- Datenverwaltung der zurückgenommenen Gebindemengen.
- Gesetzeskonforme Aufbereitung und Verwertung der Rücknahmemengen nach Materialfraktionen durch erfahrene und kompetente Entsorgungspartner.
- Mengenstromnachweis für Bundesländer, Händler und Hersteller, nachvollziehbar dokumentiert.
- Händlerclearing: Übernahme der Pfanderstattung an Händler – sowohl für eigene und fremde Markenartikel wie für Eigenmarken fremder Händler – im Rahmen der Forderungsstellerdienstleistung und Rechnungsstellung an die Pfandkontoführer beziehungsweise Pfandkontoführerdienstleister.
- Abfüllerclearing: Bei Markenartikeln Serviceleistung für Abfüller, bei Eigenmarken für Händler – jeweils im Rahmen der Pfandkontoführerdienstleistung.
Selbstverständlich passen wir unsere Leistungspakete den vor Ort herrschenden Bedingungen an, insbesondere durch Integration bereits bestehender Lösungen.
Handelsunternehmer wie Getränkefachmärkte, Supermärkte, SB-Warenhäuser oder Discounter können sich direkt an uns wenden, um pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen entsorgen zu lassen.
Bei jeder Anfrage prüfen wir, was genau wir für den jeweiligen Kunden tun können: Unser Service ist so individuell wie die Bedürfnisse unserer Partner. Kunden, die bundesweit vertreiben, können unseren Service natürlich bundesweit nutzen. Sollten sie aber nur regional am Markt auftreten, bieten wir auch eine regional aufgestellte Lösung.
Erfahrung schafft Vorteile
Erfahrung aus rund 15 Jahren haushaltnaher Entsorgung in ausgewiesener Qualität und Kompetenz im bundesweiten Handling großer Stoffströme, die bringen wir für Sie in die DSD-Pfandlösung ein.
Bei der fehlerfreien Steuerung großer Material- und Geldströme und damit verbunden der Verarbeitung enormer Datenmengen haben wir ein besonderes Know-how aufgebaut, das wir als Wettbewerbsvorteil betrachten. Beim Feldversuch der DPG zum einheitlichen Rücknahmesystem sind wir federführend dabei gewesen und haben mit unserer IT-Lösung hervorragend abgeschlossen. Unsere Lösung gehört sicherlich zu den besonders zuverlässigen am Markt.
Vertrauen Sie auf niedrige Systemkosten durch schlanke Strukturen, Synergieeffekte und die Nutzung unserer vorhandenen Stärken. Die konkrete Preiskalkulation ist abhängig von den Rahmenbedingungen des einzelnen Auftrags: Gebindeanzahl, Logistikaufwand, und so weiter. Darum erstellen wir für jeden Kunden ein individuelles Angebot, das seine Bedürfnisse berücksichtigt und kostenoptimal erfüllt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer „Zählen Sie auf uns. DSD-Pfandlösung: Clearing, Entsorgung und Verwertung“, den Sie gleich hier herunterladen können:
Zählen Sie auf uns. DSD-Pfandlösung (PDF)
Kontakt:
Duales System Deutschland GmbH
Abteilung Vertrieb
Frankfurter Straße 720-726
51145 Köln
Rika Altenburg (Telefon: 0 22 03/9 37-118)
Martin Lausmann (Telefon: 0 22 03/9 37-181)
Fax: 0 22 03/9 37-940
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