Die „Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH“ betreibt seit 1991 über ihr Finanzierungszeichen „Der Grüne Punkt“ ein bundesweit Flächen deckendes duales System und bietet somit Herstellern und Vertreibern von Verkaufsverpackungen ein umfassendes Dienstleistungspaket.
2.1 Leistungen der Duales System Deutschland GmbH
- Wir als Duales System befreien Sie von allen Pflichten aus der Verpackungsverordnung – von der Rücknahme Ihrer Verkaufsverpackungen über die fachgerechte Verwertung bis zur Dokumentation.
- Wir beweisen mit dem jährlichen Mengenstromnachweis die Erfüllung der Vorgaben der Verpackungsverordnung.
- Unsere Leistung wird laufend im Auftrag der Bundesländer kontrolliert.
- Wir bieten eine branchenspezifische und fachkundige Beratung an. Die Duales System Deutschland GmbH ist mit den speziellen Anforderungen und Problemen Ihrer Branche vertraut.
- Wir bieten Ihnen ein transparentes Preiskonzept. Unsere Preise sind verursachungsgerecht gestaltet und berücksichtigen dennoch branchenspezifische Lösungen.
- Wir werden regelmäßig von unabhängigen Wirtschaftsprüfern und Umweltsachverständigen geprüft, sodass eine hohe Qualität bei gleichzeitiger Optimierung der Leistung gewährleistet ist.
2.2 Umfang der Sammlung, Sortierung und Verwertung
Die Entsorgungspartner der Duales System Deutschland GmbH sammeln, sortieren und verwerten die Verkaufsverpackungen.
Verkaufsverpackungen sind Verpackungen, die in einer Verkaufseinheit angeboten werden und beim privatem Endverbraucher, d. h. bei privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen anfallen. Zu Verkaufsverpackungen zählen aber auch Verpackungen des Handels und der Gastronomie und anderen Dienstleistern, die die Übergabe von Waren an private Endverbraucher ermöglichen. Diese Verpackungen werden Serviceverpackungen genannt. Hierzu zählen z. B. Plastik- und Papiertragetaschen sowie Einweggeschirr und -besteck.
Transportverpackungen erleichtern den Transport von Waren und schützen diese vor Schäden. Transportverpackungen fallen i. d. R. beim Vertreiber bzw. im Handel an – nicht beim privaten Endverbraucher. Zu den Transportverpackungen zählen zum Beispiel Paletten, Schrumpffolien und Kartons mit mehreren Verkaufseinheiten.
2.3 Entsorgungsbereich der Duales System Deutschland GmbH
Die Duales System Deutschland GmbH entsorgt Verkaufsverpackungen beim so genannten privaten Endverbraucher:
Endverbraucher im Sinne dieser Verordnung ist derjenige, der die Waren in der an ihn gelieferten Form nicht mehr weiter veräußert. Private Endverbraucher im Sinne dieser Verordnung sind Haushaltungen und vergleichbare Anfallstellen von Verpackungen, insbesondere Gaststätten, Hotels, Kantinen, Verwaltungen, Kasernen, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, karitative Einrichtungen, Freiberufler und typische Anfallstellen des Kulturbereichs wie Kinos, Opern und Museen, sowie des Freizeitbereichs wie Ferienanlagen, Freizeitparks, Sportstadien und Raststätten. Vergleichbare Anfallstellen im Sinne von Satz 2 sind außerdem landwirtschaftliche Betriebe und Handwerksbetriebe, die über haushaltsübliche Sammelgefäße für Papier, Pappe, Kartonagen und Leichtverpackungen mit nicht mehr als maximal je Stoffgruppe einem 1 100-Liter-Umleerbehälter im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus entsorgt werden können.
Insbesondere zählen hierunter und sind danach systemgerecht zu entsorgen:
- Altenheime
- Apotheken
- Autobahnraststätten
- Bäckereien, auch in Verbrauchermärkten
- Behindertenwerkstätten, Behindertenheime
- Bildungseinrichtungen, also Schulen, VHS, Kindergärten etc.
- Botanische Gärten
- Botschaften
- Bundeswehrkasernen, jedoch nur Kantinen oder bundeswehreigene Werkstätten auf Kasernengelände
- Campingplätze, Feriendörfer
- Cateringbetriebe, Fernküchen
- Dentallabors
- Dialysezentren/medizinische Einrichtungen
- Ferienparks
- Fleischereien, auch in Verbrauchermärkten
- Flughäfen
- Forschungsinstitute
- Freizeitparks, Jahrmärkte
- Friedhöfe, Friedhofsgärtnereien
- Frisöre
- Gärtnereien
- Gebäudereinigungsunternehmen
- Imbissbetriebe, mobil und stationär
- Justizvollzugsanstalten
- Kinos
- Kioske
- Kirchen
- Krankenhäuser sowie mit diesen vergleichbare Pflegeeinrichtungen wie z.B. Pflegeheime, Reha-Kliniken, Kurkliniken, Tageskliniken
- Museen
- Optiker
- Schwimmbäder, Sportstadien
- Tankstellen
- Universitäten – alle Bereiche
- Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Einrichtungen
- Weihnachtsmärkte, Festzelte, Stadtfeste, Festivals
- Zirkus
- Zoologische Gärten

