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3.1 Rechtliche Grundlage für die Pflicht zur Beteiligung an einem dualen System

 

Grundlage für die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Dualen System ist die Verpackungsverordnung. Diese basiert auf dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und berücksichtigt die europäischen Richtlinien zur Rücknahme und Entsorgung von Verpackungen.

 

Gemäß § 6 Abs. 1 VerpackV sind Hersteller und Vertreiber von mit Ware befüllten Verkaufsverpackungen, die typischerweise an den privaten Endverbraucher abgegeben werden, verpflichtet, diese an einem dualen System zu beteiligen.

 

Ausnahmen gelten für Verkaufsverpackungen, die für das Kleingewerbe bestimmt sind. Hier besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an einer genehmigten Branchenlösung.

 

 

3.2 Unsere geschützte Marke „Der Grüne Punkt“

 

Voraussetzung für die Nutzung der eingetragenen Marke „Der Grüne Punkt“ in der Bundesrepublik Deutschland ist der Abschluss eines Markennutzungsvertrages zwischen Ihnen und der Duales System Deutschland GmbH.
Der Markennutzungsvertrag ist ein reiner Lizenzvertrag und kein Entsorgungsvertrag. Sie erhalten durch den Abschluss die entgeltliche Genehmigung, Ihre Verkaufsverpackungen mit unserer weltweit urheberrechtlich geschützten Marke „Der Grüne Punkt“ zu kennzeichnen, erfüllen jedoch mit der reinen Markennutzung nicht Ihre Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung. Hierzu ist der Abschluss eines Beteiligungsvertrages notwendig. Durch Ihre Beteiligung am Dualen System Deutschland erfüllen Sie Ihre Pflichten aus der Verpackungsverordnung.

 

Sie können sowohl Ihren Markennutzungsvertrag als auch Ihren Beteiligungsvertrag direkt online mit uns abschließen. Hierzu steht Ihnen unser Online-Service zur Verfügung:

 

Hier geht's zum Online-Service