Zusatzvereinbarung 2003 zur Umsetzung der Entscheidung der EU-Kommission vom 20. April 2001
Nach §4 Absatz 1 des Zeichennutzungsvertrags haben Lizenznehmer, die diesen Vertrag abgeschlossen haben, für alle von ihnen mit der Marke Der Grüne Punkt gekennzeichneten und auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vertriebenen Verpackungen an die Duales System Deutschland GmbH ein Lizenzentgelt zu zahlen. Ausnahmen hiervon bedürfen einer schriftlichen, gesonderten Vereinbarung.
Durch Entscheidung vom 20. April 2001 hat die Europäische Kommission der DSD GmbH aufgegeben, für zwei eng umgrenzte Fallgruppen eine solche Ausnahme vorzusehen. Die Umsetzung der Kommissionsentscheidung erfolgt nach Rücksprache mit der Kommission durch eine Zusatzvereinbarung zum Zeichennutzungsvertrag:
Kunden der DSD GmbH, die den Zeichennutzungsvertrag abgeschlossen haben und die in den von der Kommissionsentscheidung erfassten beiden Fallgruppen für mit der Marke Der Grüne Punkt gekennzeichnete Verpackungen das in §4 Absatz 1 des Zeichennutzungsvertrags vorgesehene Lizenzentgelt nicht zahlen möchten, haben diese Zusatzvereinbarung abzuschließen.
Sie interessieren sich für den Wortlaut der Zusatzvereinbarung? Wir haben das Dokument im Bereich „Downloads“ als PDF-Datei für Sie hinterlegt:
Downloads/Vertragsunterlagen/ZEU2
