Einigung über KrWG
Der Vermittlungsausschuss hat eine Einigung über die Reform des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erzielt.
Streitpunkt war der Umgang mit sogenannten „gewerblichen Sammlungen“, also das Angebot privater Entsorgungsfirmen an den Bürger, Wertstoffe wie Papier oder Metalle nicht der Kommune zu überlassen, sondern in ein Gefäß des privaten Entsorgers zu geben. Hier einigten sich die Mitglieder des Vermittlungsausschusses auf die Formulierung, dass eine gewerbliche Sammlung „wesentlich leistungsfähiger“ sein müsse als die von der Kommune angebotene.
Das KrWG schafft die Voraussetzung für eine einheitliche Wertstoffsammlung, ohne Bestimmungen über die Einführung zu treffen. Was zusammen mit Verpackungen gesammelt werden soll, wer diese Sammlung organisiert und wie sie finanziert wird, soll ein Wertstoffgesetz (WertstoffG) regeln, dessen Gesetzgebungsverfahren nun beginnen kann.
Die Verabschiedung des WertstoffG ist für 2012 geplant.
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