Unsere Dienstleistungen
Gewerbeentsorgung
Hersteller sind gemäß §7 Verpackungsverordnung (VerpackV) verpflichtet, gebrauchte Verkaufsverpackungen für Großgewerbe und Industrie (Endverbraucher) unentgeltlich zurückzunehmen und nachweislich einer Verwertung zuzuführen. Darüber hinaus besteht nach § 10 VerpackV die Verpflichtung zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung.
Unsere Dienstleistungen im Überblick:
- Beratung und praxisorientierte Lösungen für Ihre individuelle betriebliche Entsorgungssituation.
- Ordnungsgemäße Entsorgung Ihrer Verkaufsverpackungen für Großgewerbe und Industrie.
- Fristgerechte Vorlage aller gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationen.
- Beratung zur Erstellung der Vollständigkeitserklärung sowie auf Wunsch Vermittlung eines spezialisierten, unabhängigen Wirtschaftsprüfers.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung bei der Erstellung von Dokumentationen und Mengenstromnachweisen – Sicherheit auf allen Ebenen! Bei der Wahl unserer Entsorgungspartner sind wir unabhängig und können Ihnen so die für Ihr Unternehmen effizienteste Lösung anbieten.
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Dann senden Sie uns einfach Ihre Anfrage über unseren Online-Fragebogen.
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen!



