Unsere Dienstleistungen

Gewerbeentsorgung

Hersteller sind gemäß §7 Verpackungsverordnung (VerpackV) verpflichtet, gebrauchte Verkaufsverpackungen für Großgewerbe und Industrie (Endverbraucher) unentgeltlich zurückzunehmen und nachweislich einer Verwertung zuzuführen. Darüber hinaus besteht nach § 10 VerpackV die Verpflichtung zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung.

Unsere Dienstleistungen im Überblick:

  • Beratung und praxisorientierte Lösungen für Ihre individuelle betriebliche Entsorgungssituation.
  • Ordnungsgemäße Entsorgung Ihrer Verkaufsverpackungen für Großgewerbe und Industrie.
  • Fristgerechte Vorlage aller gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationen.
  • Beratung zur Erstellung der Vollständigkeitserklärung sowie auf Wunsch Vermittlung eines spezialisierten, unabhängigen Wirtschaftsprüfers.

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung bei der Erstellung von Dokumentationen und Mengenstromnachweisen – Sicherheit auf allen Ebenen! Bei der Wahl unserer Entsorgungspartner sind wir unabhängig und können Ihnen so die für Ihr Unternehmen effizienteste Lösung anbieten.

Sie wünschen ein individuelles Angebot?

Dann senden Sie uns einfach Ihre Anfrage über unseren Online-Fragebogen.
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen!


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Nachrichten

26.04.12

Meilenstein für mehr Wettbewerb!

DSD begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, das Wertstoffgesetz vorzulegen. Damit bietet sich die Chance zur Bereinigung der Verpackungsverordnung.

Informationen

DSD-Gewerbeentsorgung

Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer „Wohin damit? Nur her damit!“.
PDF DSD-Gewerbeentsorgung