Wenn Sie als verpflichteter Hersteller keine Niederlassung in einem EU-Land haben, in das Sie Verpackungen oder verpackte Produkte direkt an Endabnehmer liefern, sind Sie gemäß PPWR verpflichtet, einen Bevollmächtigten für dieses Land zu bestellen. Der Bevollmächtigte übernimmt die Erfüllung Ihrer verpackungsrechtlichen Pflichten vor Ort.
Von der Bevollmächtigung betroffen sind im Rahmen einer Geschäftstätigkeit vorgenommene Direktlieferungen sowohl an private als auch an berufliche Endabnehmer, die das Produkt in der an sie gelieferten Form nicht erneut auf dem Markt bereitstellen.
Bitte beachten Sie, dass Sie für jedes EU-Land, in dem Sie keine Niederlassung haben und Verpackungen direkt an Endabnehmer liefern, je einen Bevollmächtigten benennen müssen, dessen konkrete Aufgaben je Land variieren können.
Sind Sie Hersteller aus einem anderen EU-Mitgliedstaat oder Drittstaat?
Dann können Sie über den untenstehenden Link einen Bevollmächtigtenvertrag (ggf. inkl. Systembeteiligung) für Deutschland mit der Green Dot Rep GmbH abschließen.
Im Anschluss benennen Sie die Green Dot Rep GmbH bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in LUCID als Ihren Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung. Nach Vertragsabschluss erfolgt die Annahme Ihrer Bevollmächtigung durch die Green Dot Rep GmbH in LUCID. Derzeit bauen wir unseren Bevollmächtigtenservice für die Länder Österreich, Frankreich und Polen weiter aus und halten Sie diesbezüglich über unsere Website gerne auf dem Laufenden.
