Warum muss ich mich bei der Zentralen Stelle registrieren, obwohl ich meine Verpackungen bereits beim Grünen Punkt beteilige?

In wenigen Tagen ist es soweit: Ab 1. Januar 2019 löst das Verpackungsgesetz die bisherige Verpackungsverordnung ab. Das Gesetz soll das Recycling weiter stärken, es bringt aber auch neue Pflichten für alle, die gewerbsmäßig verpackte Produkte für private Endverbraucher erstmalig in Verkehr bringen. Jetzt ist es höchste Zeit zu handeln. Wir erklären Ihnen, was auf Sie zukommt.

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In Zukunft kommt niemand mehr daran vorbei, seine Pflichten zu erfüllen: Die neu eingerichtete Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat ein Herstellerregister namens LUCID aufgebaut. Das Register gilt für alle, die Verpackungen in Verkehr bringen - dazu zählen auch Onlinehändler. Hier müssen Sie sich registrieren und Ihre Verpackungsmengen gemäß den gesetzlichen Anforderungen angeben. Dieses Register ist ab 2019 öffentlich zugänglich.

 

Das sorgt erstmals für eine Transparenz darüber, wer seine Verpackungen ordnungsgemäß beteiligt – und wer nicht. Das war in der Vergangenheit anders und daher deutlich schwieriger zu kontrollieren.

 

Kurz zusammengefasst:

  • Das neue Gesetz gilt ab 1. Januar 2019.
  • Eine neue Behörde, die Zentrale Stelle Verpackungsregister, sorgt für Transparenz und fairen Wettbewerb
  • Vorsicht: Ohne Registrierung bei der Zentralen Stelle droht Ihnen ein Vertriebsverbot