Welche Daten muss ich zu Beginn des neuen Jahres hinterlegen? Und wo?

Ihre finalen, tatsächlich in Verkehr gebrachten Mengen (systembeteiligungspflichtige Verpackungen) für das Jahr 2019 müssen Sie an 2 Stellen hinterlegen:

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  • Bei uns – bequem im Online-Portal
  • Bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister

 

Weitere Erläuterungen gibt es hier:

  • Jahresabschlussmeldung 2019 im Online-Portal der Duales System Deutschland GmbH
    Jahresmeldern empfehlen wir, die Jahresabschlussmeldung 2019 bereits zu Beginn des Jahres 2020 bzw. bis spätestens Ende Januar einzureichen, damit wir Ihnen die Abschlagsrechnung für das Kalenderjahr 2020 auf Basis der aktuellen Jahresabschlussmeldung 2019 zukommen lassen können. Die vertraglich vereinbarte Frist zur Einreichung der Jahresabschlussmeldung ist der 31.03.2020. Zum Online-Portal der Duale System Deutschland GmbH
  • Jahresabschlussmengenmeldung 2019 im Online-Portal der Zentralen Stelle Verpackungsregister LUCID (ZSVR)
    Wir sind verpflichtet, Ihre Mengen für 2019 gleichlautend an die ZSVR zu melden. Den Abgleich, also die Prüfung auf Mengengleichheit, übernimmt die ZSVR. Dieser Abgleich soll dazu führen, dass Mengenschwund und mögliche Abweichungen transparent gemacht werden. Zum Verpackungsregsiter LUCID

 

Heute schon an morgen denken…

 

Planmenge 2020

 

  • Im Online-Portal der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR)
    - bis zum 31.12.2019 über den Menüpunkt „Initiale Planmengenmeldung“
    - ab 01.01.2020 über den Menüpunkt „Unterjährige Mengenmeldung“
  • In unserem Haus wird – wenn nicht anders vereinbart – als Planmenge automatisch die Menge Ihrer zuletzt eingereichten Jahresabschlussmeldung hinterlegt.