Nach dem Gesetz sind Verpackungen aus beliebigen Materialien hergestellte Erzeugnisse zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung oder zur Darbietung von Waren, die vom Rohstoff bis zum Verarbeitungserzeugnis reichen können und vom Hersteller an den Vertreiber oder Endverbraucher weitergegeben werden.
Hilfestellung bei der Einordnung gibt die zuständige Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) mit ihrem 7. Themenpapier „Überprüfung, ob ein Gegenstand eine Verpackung oder eine Nicht-Verpackung ist“ unter Themenpapier_Abgrenzung_Verpackung_Nicht-Verpackung.pdf (verpackungsregister.org). Führt auch das nicht zum Ziel oder man möchte eine rechtssichere Feststellung erreichen, kann ein kostenloser Einordnungsantrag nach § 26 VerpackG gestellt werden. Sofern ein Antragsteller mit der Einordnungsentscheidung der ZSVR nicht einverstanden ist, kann er den Klageweg beschreiten.
Aktuell haben sich die Verwaltungsgerichte in erster Instanz in Köln und Osnabrück mit solchen Widersprüchen beschäftigt und die Einordnungsentscheidungen der ZSVR ausnahmslos bestätigt. Die Auffassung der jeweiligen Hersteller, dass es sich bei den streitgegenständlichen Permanenttragetaschen, Schnullerboxen und Brillenetuis um Produkte handelt, wurde von den Gerichten nicht geteilt. Vielmehr handelt es sich um Verkaufsverpackungen, für die nach dem Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen der ZSVR eine Registrierungs- und Systembeteiligungspflicht besteht. Sie sind also im LUCID entsprechend zu registrieren und bei einem dualen System wie dem Grünen Punkt über einen Beteiligungsvertrag abzurechnen.
Die oben genannten Gerichtsentscheidungen zeigen, dass tatsächlich mehr Produkte als systembeteiligungspflichtige Verpackungen anzusehen sind als gedacht und die Einschätzung, ein Behältnis diene doch der längerfristigen Aufbewahrung eines Artikels häufig nicht zutreffend ist. Um teure Nachlizenzierungen zu vermeiden, empfehlen wir daher zu prüfen, ob die Abgrenzung zwischen Produkt und Verpackung der erstmalig in Verkehr gebrachten Artikel rechtskonform vorgenommen worden ist.