Wie erstelle ich die Jahresabschlussmeldung? Muss ich meine Mengen aus 2018 auch an die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) melden?

Die Erstellung der Jahresabschlussmeldung ist wichtig, damit Sie uns auf diesem Weg Ihre tatsächlichen Verkaufsverpackungsmengen für das vorangegangene Kalenderjahr mitteilen können und wir diese an die Zentrale Stelle Verpackungsregister melden. Sie haben damit einmalig die Möglichkeit, Ihre Prognosemengen nachträglich auf den tatsächlichen Wert zu korrigieren.

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Die späteste Abgabefrist für die Jahresabschlussmeldung 2018 ist der 31.03.2019. Und vergessen Sie nicht:

 

Bitte hinterlegen Sie die Menge, die Sie uns im Rahmen der Jahresabschlussmeldung 2018 melden, ebenfalls in der Datenbank LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister.