Wie ist der Einsatz von gebrauchten Kartons im Online-Geschäft geregelt?

Der Online-Handel boomt. Paketboten sind Tag und Nacht unterwegs, um unsere Bestellungen ans Ziel zu bringen – und das nicht nur vor Weihnachten. Schon jetzt bringt das Verpackungsgesetz 2019 für die Online-Händler selbst neue Spielregeln.

Pappkarton und Polsterfolie, mit denen der Online-Händler seine Ware packt und an die Kunden verschickt, sind nach dem Gesetz Verkaufsverpackungen. Für diese Verpackungen hat er eine Produktverantwortung – er muss sie also für Rücknahme und Verwertung bei einem Dualen System „beteiligen“, also anmelden und kostenpflichtig lizensieren.

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Gilt diese Pflicht aber auch für gebrauchte Kartons?
Die Antwort ist nicht ganz einfach, sie beginnt mit: „Im Prinzip ja...“ Nutzt nun der Online-Händler einen gebrauchten Karton weiter, um damit zum Beispiel Tierfutter an einen Kunden zu versenden, muss dieser bei einem dualen System, wie dem Grünen Punkt, lizenziert werden.

 

„Aber...“ doppelt bezahlen muss auch niemand. Ist die Versandverpackung bereits vorher lizensiert worden, muss das Material nicht noch einmal abgerechnet werden. Dies kann zum Beispiel bei einer Retoure der Fall sein, die vom Kunden an den Händler zurückgegangen ist.

 

Übrigens: Angebotsberechnung und Vertragsabschluss für eine schnelle und sichere Lizensierung Ihrer Verpackungen sind bei uns viel einfacher als die hier beschriebene Fachfrage. Unseren neuen Lizenzrechner VerpackGO finden Sie hier.

 

Sollten noch Fragen offen sein – das kompetente Kundencenter des Grünen Punkts hilft gern: anfrage(at)gruener-punkt(dot)de