Gilt diese Pflicht aber auch für gebrauchte Kartons?
Die Antwort ist nicht ganz einfach, sie beginnt mit: „Im Prinzip ja...“ Nutzt nun der Online-Händler einen gebrauchten Karton weiter, um damit zum Beispiel Tierfutter an einen Kunden zu versenden, muss dieser bei einem dualen System, wie dem Grünen Punkt, lizenziert werden.
„Aber...“ doppelt bezahlen muss auch niemand. Ist die Versandverpackung bereits vorher lizensiert worden, muss das Material nicht noch einmal abgerechnet werden. Dies kann zum Beispiel bei einer Retoure der Fall sein, die vom Kunden an den Händler zurückgegangen ist.
Übrigens: Angebotsberechnung und Vertragsabschluss für eine schnelle und sichere Lizensierung Ihrer Verpackungen sind bei uns viel einfacher als die hier beschriebene Fachfrage. Unseren neuen Lizenzrechner VerpackGO finden Sie hier.
Sollten noch Fragen offen sein – das kompetente Kundencenter des Grünen Punkts hilft gern: anfrage(at)gruener-punkt(dot)de