Wird mein Guthaben aus der Jahresabschlussmeldung verrechnet?

Gerne können Sie ein mögliches Guthaben, das aus der Jahresabschlussmeldung für das abgelaufene Geschäftsjahr resultiert, mit offenen Rechnungsbeträgen verrechnen.

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  • Lastschriftverfahren: Wir ziehen automatisch den um das Guthaben reduzierten Betrag ein.
  • Zahlung per Überweisung: Überweisen Sie bitte den um das Guthaben reduzierten Betrag.

 

Sollte auch nach der Verrechnung noch ein Guthaben bestehen, dann tragen Sie bitte Ihre aktuellen Bankdaten in unserem Online-Portal ein und kontaktieren Sie uns, damit wir die Rückzahlung veranlassen können.

 

In unserem Online-Portal haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihren aktuellen Kontostand einzusehen. Wählen Sie hierzu im geschützten Kundenbereich den Menüpunkt „Abrechnung/offene Posten“ aus.

 

Möchten Sie an unserem Lastschriftverfahren teilnehmen? Kein Problem! Wählen Sie im geschützten Bereich des Kundenportals auf der Startseite den Menüpunkt „SEPA Basislastschrift“ aus und stimmen Sie dem Lastschriftverfahren zu.