Damit werden auch die nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen erfasst. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) schaltet dafür das LUCID-Register ab 5. Mai 2022 frei.
Wichtig, es werden keine Mengen zu melden sein, lediglich ist anzugeben, welche Verpackungsart(en) erstmalig in Verkehr gebracht wird/werden:
- Serviceverpackungen (auch bei Delegation auf die vorgelagerte Vertriebsstufe)
- Transportverpackungen, die beim Handel oder Großhandel anfallen
- Gewerbe- und Industrieverpackungen, die beim industriellen Endverbraucher anfallen
- nach §7 Absatz 5 VerpackG systemunverträgliche Verkaufs- und Umverpackungen
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter
- Mehrwegverpackungen
- nach §31 VerpackG pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen.
Die ZSVR bietet mit dem
- Themenpaket „Übersicht der Änderungen des Verpackungsgesetzes“ und einer
- Übersicht zur Abgrenzung zwischen Verpackungen mit Systembeteiligungs- und ohne Systembeteiligungspflicht
wichtige Hilfestellungen an.
Hinweis der Zentralen Stelle: Wer im Übrigen schon in LUCID registriert ist, ergänzt dort die zusätzlich geforderten Angaben im Rahmen einer Änderungsregistrierung.