Sachverständigenprüfung gemäß EinwegkunststofffondsGesetz

Fit für das Einwegkunststofffondsgesetz
Zum 11. Mai 2023 trat das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) in Kraft. Es richtet sich unter anderem an Hersteller aus dem Bereich Lebensmittel, die in Deutschland gewerbsmäßig bestimmte Einwegkunststoffprodukte nach Anlage 1 EWKFondsG erstmals auf dem Markt bereitstellen oder gewerbsmäßig unmittelbar aus dem Ausland über Fernkommunikationsmittel an private Haushalte oder andere Nutzer in Deutschland verkaufen.
Seit dem 01. Januar 2024 müssen sich betroffene Unternehmen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit im Einwegkunststoffregister DIVID registrieren (§ 7 EWKFondsG).
Jahresmeldung an das Umweltbundesamt
Darüber hinaus besteht für betroffene Hersteller die gesetzliche Verpflichtung, dem Umweltbundesamt (UBA) jährlich bis zum 15. Mai die im vorangegangenen Kalenderjahr erstmals auf dem Markt bereit gestellten Einwegkunststoffprodukte nach Anlage 1 aufgeschlüsselt nach jeweiliger Art und Masse zu melden.
Sofern die Jahresmeldung 100 kg Einwegkunststoffprodukte nach Anlage 1 EWKFondsG übersteigt, ist sie von einem im Prüferregister der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrierten Prüfer zu prüfen und bestätigen zu lassen.
Die geprüfte Meldung, sowie der entsprechende Prüfbericht, sind bis spätestens 15. Mai des Folgejahres über das DIVID beim Umweltbundesamt einzureichen – also am 15. Mai 2026 für das Jahr 2025.

Wie kann Der Grüne Punkt Sie unterstützen?
Wir bieten sowohl Beratung bei der Umsetzung des EWKFondsG als auch die Prüfung und Bestätigung der abzugebenden Jahresmeldung durch unabhängige, registrierte Prüfer.
Beratung
Bei Grundsatzfragen wie:
- Betrifft mich das EWKFondsG überhaupt?
- Welche meiner Einwegkunststoffverpackungen oder -artikel sind abgabepflichtig?
- Wie läuft das Verfahren ab und wie hoch wird die Sonderabgabe sein?
steht Ihnen unser Experte Georg Schmidt gerne beratend zur Verfügung.
Prüfung Ihrer Jahresmeldung
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Dann wenden Sie sich gerne an Dr. Ina-Maria Becker. Sie ist eine erfahrene, von der IHK Köln öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, im Prüferregister der ZSVR registriert und erfüllt damit die gesetzlichen Anforderungen.
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Ansprechpartnerin:
ö.b.u.v. Sachverständige für Verpackungsentsorgung
& Head of Sustainability
Dr. Ina-Maria Becker
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Expert – EPR Compliance Systems
Georg Schmidt
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