Alle ausländischen Versandhändler, die unmittelbar an private Endverbraucher in Österreich liefern, haben ab dem 1. Januar 2023 zwingend einen bevollmächtigten Vertreter für Verpackungen zu bestellen.
Gleiches gilt auch für den traditionellen grenzüberschreitenden Warenverkehr, wenn deutsche Unternehmen ohne Sitz in Österreich auch weiterhin auf freiwilliger Basis die sogenannte Vorentpflichtung, also die Entpflichtung von Verpackungen für ihre österreichischen Kunden, übernehmen möchten. Auch die ausländischen Vertreiber bestimmter Einwegkunststoffprodukte wie Service- oder Getränkeverpackungen benötigen einen Bevollmächtigten in Österreich.
Bevollmächtigte müssen über eine österreichische Zustelladresse sowie über die Befähigung verfügen, Verantwortung für die Einhaltung österreichischer Verwaltungsvorschriften zu übernehmen. Sie sind von den verpflichteten ausländischen Unternehmen mit einer notariell beglaubigten Vollmacht auszustatten.
Bei Fragen zu den gesetzlichen Neuerungen in Österreich oder zum bevollmächtigten Vertreter und wie man ihn bestellen kann, stehen Ihnen gerne unsere „ortskundigen“ Ansprechpartner der Grüner-Punkt-Partnergesellschaft Altstoff Recycling Austria AG (ARA AG) unter bv(at)ara.at zur Verfügung.
Sollten Sie einen zuverlässigen und qualifizierten Bevollmächtigten für Verpackungen in Österreich bestellen wollen, wenden Sie sich via
bitte unmittelbar an unseren Kooperationspartner take-e-way GmbH. Über diesen können ARA-Kunden ihren Bevollmächtigten bequem und kostengünstig bestellen.
Bild: Baumeister Ing. Engelbert Hosner, EUR ING. ... www.bauwissen.at / pixelio.de