Das Bundesumweltministerium (BMUKN) hat den Referentenentwurf für ein neues Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) veröffentlicht. Dieses soll ab dem 12. August 2026 das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) ablösen und das deutsche Recht an die europäische Verpackungsverordnung anpassen.
Die zwei Kernziele des Entwurfs umfassen die Vermeidung von Verpackungsabfällen sowie die Optimierung des Recyclings.
Wichtige Änderungen und neue Anforderungen:
Ausweitung der Zulassungspflichten: Einführung einer Zulassungspflicht für alle Hersteller und Organisationen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Organisationen, die gewerbliche Verpackungen entsorgen, benötigen ebenfalls eine Zulassung bei der ZSVR. Wer sich keiner Organisation anschließt, muss eine individuelle Zulassung beantragen.
Erhöhte Recycling- und Verwertungsquoten ab 2028: Für Kunststoffverpackungen soll eine Recyclingquote von 75% gelten, ab 2030 sogar 80%. Davon müssen mindestens 70% (ab 2030: 75%) durch werkstoffliches Recycling erfolgen. Neu: Chemisches Recycling soll nun auch als Recyclingverfahren zugelassen sein.
Aufbau einer neuen Organisation: zur Abfallvermeidung und Mehrwegförderung, finanziert durch eine Abgabe von allen Herstellern in Höhe von 5 €/t Verpackungsmaterial. In einem Euwid-Artikel ist von einem laufenden Erfüllungsaufwand von ca. 89,6 Mio. € die Rede. Dieses Geld soll direkt an die ZSVR gehen, die es dann weiterleitet.
Keine Anpassung von § 21 VerpackG: Der Gesetzentwurf zum Verpackungs-Durchführungsgesetz (Verpack-DG) enthält keine Änderungen am §21, der seit 2019 ohne praktische Wirkung geblieben ist. Der Paragraf sollte ursprünglich Anreize für den Einsatz umweltfreundlicherer Verpackungen schaffen, konnte diese Wirkung jedoch bislang nicht entfalten.
Die Anhörung läuft noch bis zum 05. Dezember 2025. Der Gesetzentwurf soll im ersten Quartal 2026 vom Bundeskabinett beschlossen und anschließend Bundestag und Bundesrat zugeleitet werden.
Stellungnahmen können über EUSurvey eingereicht werden. Den vollständigen Referentenentwurf stellt das BMUKN auf seiner Website bereit.
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