Bundestag verabschiedet neues Verpackungsrecht

Der Deutsche Bundestag hat am 11. Juni 2026 umfassende Änderungen im Verpackungsrecht beschlossen.

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Der Deutsche Bundestag hat am 11. Juni 2026 umfassende Änderungen im Verpackungsrecht beschlossen. Mit dem neuen Gesetz werden die EU‑Vorgaben der Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 in deutsches Recht übertragen. Ziel ist es, Verpackungsmüll zu reduzieren, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und den Einsatz von Recyclingmaterial deutlich auszuweiten.

 

Kernpunkte der Reform sind höhere Recyclingquoten für Kunststoffabfälle, 75 Prozent ab 2028 und 80 Prozent ab 2030, sowie strengere Anforderungen an Wiederverwendbarkeit, Kompostierbarkeit und den Einsatz von Rezyklaten. Zudem sollen schwer recycelbare Kunststoffe künftig vermieden werden. Auch überdimensionierte Verpackungen sollen eingeschränkt und klarer gekennzeichnet werden, um die Sortierung und Entsorgung zu erleichtern. 

 

Der Umweltausschuss ergänzte den Entwurf um zusätzliche Anreize für umweltfreundliche Verpackungsgestaltung. Eine begleitende Entschließung fordert die Bundesregierung auf, bis 2027 konkrete Vorgaben für den Rezyklateinsatz vorzulegen, und ein einheitliches EU‑Nachweisverfahren für Kunststoffrezyklate voranzutreiben. 

 

Mehr Informationen im Originalartikel des Bundestags: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw24-de-verpackungsrecht-1183826