EU: Kein Triman im Binnenmarkt

Die Europäische Kommission fordert Frankreich auf, seine nationalen Kennzeichnungsvorschriften zur Abfallsortierung mit dem Grundsatz des freien Warenverkehrs in Einklang zu bringen.

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Die Europäische Kommission hat Mitte Februar beschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich einzuleiten (INFR(2022)4028). In einem Aufforderungsschreiben an Frankreich argumentiert die Kommission, die Kennzeichnungsvorschriften mit Anweisungen zur Abfallsortierung seien mit dem europäischen Binnenmarkt nicht vereinbar.

 

Um auf dem französischen Markt in Verkehr gebracht werden zu können, müssen Haushaltsprodukte, die einem System der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) angehören, mit dem "Triman-Logo", einem Hinweis darauf, dass das Produkt den Sortiervorschriften unterliegt, und der "Infotri", einer Angabe zu den Sortierverfahren, gekennzeichnet sein.

 

Die Brüsseler Behörde sieht in dieser Vorschrift eine unnötige Beschränkung des Handels im europäischen Binnenmarkt. Die Bereitstellung von Anweisungen zur Abfallsortierung für die Verbraucher sei zwar derzeit nicht durch harmonisierte EUVorschriften geregelt. Die in diesem Bereich erlassene nationale Rechtsvorschriften dürften den Handel im Binnenmarkt aber nicht unnötig belasten. Die Auferlegung nationaler Kennzeichnungsvorschriften stehe möglicherweise dem Grundsatz des freien Warenverkehrs entgegen. Die EU-Kommission hebt außerdem die möglichen negativen Auswirkungen für die Umwelt hervor: Solche Maßnahmen könnten auch zu einem erhöhten Materialbedarf für zusätzliche Kennzeichnungen und somit zu zusätzlichem Abfallaufkommen führen, wenn die Verpackungen größer als nötig gestaltet würden.

 

Die französischen Behörden hätten offenbar die Verhältnismäßigkeit ihrer politischen Entscheidung nicht ausreichend geprüft, da andere geeignete Optionen zur Verfügung stünden, die den Handel zwischen den Mitgliedstaaten weniger einschränkten, meint die Kommission. Frankreich habe auch die Notifizierungspflicht gemäß der 2. Binnenmarkttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/1535) missachtet, da das Gesetz der Kommission nicht im Entwurfsstadium notifiziert worden sei. Frankreich hat nun zwei Monate Zeit, um die von der Kommission geäußerten Bedenken auszuräumen.

Infotri, Quelle: www.citeo.com/info-tri