EU regelt Verpackungen neu

Entwurf zur Europäischen Verpackungsverordnung PPWR vorgestellt. Der Grüne Punkt unterstützt mit Informationsangeboten.

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Die EU verfolgt ehrgeizige Pläne, die Nachhaltigkeit von Verpackungen innerhalb definierter Zeiträume auf ein Toplevel zu bringen. Das zeigt der Ende November 2022 vorgelegte Entwurf der Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR). Aus der ursprünglichen Richtlinie, die von jedem Mitgliedstaat erst in nationales Recht „übersetzt“ werden muss, wird eine Verordnung. Damit treten die Vorschriften zu den im Verordnungstext genannten Fristen einheitlich zwanzig Tage nach Veröffentlichung im offiziellen Amtsblatt der EU in allen 27 EU-Mitgliedstaaten automatisch in Kraft. Das nimmt den Mitgliedstaaten den Gestaltungsspielraum, den eine Richtlinie ihnen lassen würde, um europäisches Recht an die nationalen Gegebenheiten anzupassen.

 

Die neuen Regelungen haben es in sich: So dürfen Verpackungen ab 2030 nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wenn sie nicht ein bestimmtes Mindestmaß an Recyclingfähigkeit erreichen. Das Gewicht, Volumen und der Leerraum von Verpackungen werden auf das erforderliche Minimum reduziert – Verpackungen, deren Gestaltung darauf abzielt, „das wahrgenommene Volumen des Produkts zu erhöhen“, z. B. durch einen doppelten Boden, werden verboten.

 

Weitere wichtige Regelungsbereiche für Grüner-Punkt-Kunden

 

Die EU will den Ressourcenverbrauch durch Verpackungen senken und die Recyclingfähigkeit von Verpackungen verbessern. Daher wird sie weitere Vorgaben setzen, auf die sich auch die Kunden des Grünen Punkts einstellen müssen:

  • Es wird konkrete Zielvorgaben für die Vermeidung von Verpackungsabfällen geben, z. B. die Verminderung des Pro-Kopf-Abfallaufkommens.
  • Kunststoffverpackungen werden zu einem Teil aus recycelten Materialien hergestellt werden müssen. Dafür wird es differenzierte Rezyklat-Einsatzquoten geben, auch für kontaktsensitive Verpackungen.

Nicht zu unterschätzen, dürfte auch der mit der PPWR einhergehende erhöhte administrative Aufwand sein, wie z.B. die eingeforderte Erstellung von umfassenden Konformitätserklärungen auf Verpackungsebene.

 

Mülltrennung soll für Konsumenten leichter werden

 

Die EU-Kommission hat mit der PPWR darüber hinaus auch die Inputsicherung im Auge, denn das richtige Trennen gebrauchter Verpackungen ist die Eintrittskarte in eine funktionierende Kreislaufwirtschaft. Infolgedessen sollen EU-weite Vorgaben zur Kennzeichnung von Verpackungen Verbrauchern die Mülltrennung erleichtern. Einheitliche Piktogramme auf der Verpackung und auf den jeweils länderspezifischen Wertstoffbehältern werden die Materialart eindeutig kennzeichnen.

 

Informationsangebote des Grünen Punkts nutzen

 

Nach der Veröffentlichung des PPWR-Entwurfs durch die Europäische Kommission wird dieser nun zunächst im Europäischen Parlament diskutiert. Mit einer Verabschiedung der Verordnung wird nicht vor Jahresende 2023 gerechnet. Wer kostenintensive Anpassungen betrieblicher Prozesse durch zu spätes Reagieren vermeiden will, sollte sich Übergangsfristen zum Trotz schon heute mit der Regelungsdichte der PPWR vertraut machen. Eine Hilfestellung dazu bietet der Grüne Punkt im Februar und April 2023 mit Onlineveranstaltungen zur Europäischen Verpackungsverordnung PPWR an. Darin informieren Grüner-Punkt-Experten zu den geplanten Fristen mit teils gravierenden möglichen Auswirkungen für verpflichtete Unternehmen.