Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat den „Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“, Ausgabe 2024, veröffentlicht. Die mittlerweile sechste Ausgabe weist gegenüber dem Vorjahr einige Änderungen auf. Der neue Standard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit gilt für Verpackungen, die im Jahr 2025 in Verkehr gebracht werden.
Das Umweltbundesamt (UBA) kommt in einer aktuellen Untersuchung zu dem Ergebnis, dass sich die Recyclingkapazitäten für Kunststoff- und Aluminiumbestandteile von Flüssigkeitskartons merklich erhöht haben. Der bisher verpflichtende Einzelnachweis für diese Materialien ist daher künftig nur noch empfehlenswert.
Zudem können Sortieranlagen für Leichtverpackungen (LVP) immer mehr auch kleinformatige flexible PE-Folien sortieren und für das Recycling bereitstellen. Das Größenkriterium als Voraussetzung eines hochwertigen Recyclings für flexible Kunststofffolien ist daher entfallen.
Zum Nachlesen finden Sie bei uns den Volltext des neuen Mindeststandards und eine Dokumentation der Änderungen gegenüber dem Vorjahr.