Mit dem Einwegkunststoff-Fondsgesetz gegen Vermüllung mit Plastik

Gesetzentwurf für Herstellerabgabe hat den Bundestag passiert. Wer wird betroffen sein? Der Grüne Punkt informiert dazu in einem Onlineseminar.

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Was haben Getränkebecher und To-go-Lebensmittelbehälter, Tüten- und Folienverpackungen, leichte Tragetaschen, Feuchttücher, Luftballons sowie Tabakfilter und auch Feuerwerkskörper gemeinsam? Sie enthalten schwer abbaubaren Kunststoff, sind für den außer-Haus-Gebrauch vorgesehen oder geeignet und werden häufig über die Abfallbehältnisse im öffentlichen Raum entsorgt. Darüber hinaus sind sie litteringanfällig und müssen daher von den kommunalen Entsorgungsträgern häufig aufwändig wieder aus der Natur entfernt werden. Das alles kostet viel Geld.

 

Die Bundesregierung hat daher im März 2023 die Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie mit der Verabschiedung des Einwegkunststoff-Fondsgesetz im Bundestag vorangetrieben. Vorgesehen ist eine Abgabe, über welche die betreffenden Hersteller nun bestimmte Kosten für Reinigung und Entsorgung von Abfällen im öffentlichen Raum sowie Kosten für Sensibilisierungsmaßnahmen von uns Endverbrauchern tragen sollen, die bislang aus den kommunalen Haushalten finanziert wurden. Damit werden nach dem Verursacherprinzip die Hersteller dieser Kunststoff enthaltenen Einwegprodukte und Verpackungen in die Verantwortung genommen. Abschließend muss jetzt noch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen, damit es wie geplant schwerpunktmäßig mit Wirkung zum 01.01.2024 in Kraft treten kann.

 

Erfahren Sie im Onlineseminar vom Grünen Punkt

 

  • alles zum Gesetz und seinen Hintergrund
  • welche Einwegkunststoffprodukte und -verpackungen konkret betroffen sind und
  • welche Hersteller folglich von der Abgabe betroffen sein werden und wie hoch diese sein soll
  • wie der Fonds mit einem erwarteten Volumen von über 400 Millionen Euro p.a. funktionieren soll
  • ob eine Ausweitung auf weitere Kunststoffeinwegprodukte/Verpackungen wahrscheinlich ist

 

Hier geht es zur Anmeldung.