Muss ich meine Transport- und Industrieverpackungen bei LUCID melden?

Was Sie tun müssen, um Ihre Pflichten aus dem neuen Verpackungsgesetz zu erfüllen.

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Nein, diese Pflicht besteht nicht. Das neue Verpackungsgesetz verlangt zum 1. Juli 2022 lediglich, dass die Erstinverkehrbringer alle Arten von Verpackungen, die sie in Verkehr bringen, also auch Transport- und Industrieverpackungen, einmalig in LUCID registrieren. Dabei werden keine Angaben zu den verwendeten Verpackungsmaterialien oder den  Mengen abgefragt. Es geht dem Gesetzgeber lediglich darum, Transparenz darüber zu bekommen, wer welche Arten von Verpackungen in Verkehr bringt.

 

Ab wann diese einmalige Registrierung in LUCID möglich ist, wird die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) unter www.verpackungsregister.org sicherlich zeitnah veröffentlichen.

 

Achtung: Zum 15. Mai 2023 wird es allerdings für die zuständigen Landesbehörden erstmalig die Möglichkeit geben, bei Herstellern und Vertreibern für das Vorjahr eine Dokumentation der in Verkehr gebrachten, zurückgenommenen und einer Verwertung zugeführten Transport- und Industrieverpackungen anzufordern. Diese muss dann allerdings in der Tat Angaben zu den Massen und Materialfraktionen enthalten.