Neuer Mindeststandard 2025 veröffentlicht

Die überarbeitete Ausgabe des Mindeststandards für recyclinggerechte Verpackungen wurde vorgestellt.

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Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat gemeinsam mit dem Umweltbundesamt (UBA) die überarbeitete Ausgabe des Mindeststandards für recyclinggerechte Verpackungen vorgestellt. Der Mindeststandard wurde grundlegend überarbeitet und neu strukturiert, um die Anwendung, Lesbarkeit und Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und die Anforderungen der europäischen Verpackungsverordnung Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) besser zu integrieren. Er bietet Unternehmen eine praxisnahe Orientierung zur Vorbereitung auf die PPWR, die ab August 2026 erste Regelungen mit sich bringt.

 

Was bedeutet das für Unternehmen?

 

Bis 2030 dürfen nur noch Verpackungen in Umlauf gebracht werden, die zu mindestens 70 % stofflich verwertbar sind. Der neue Mindeststandard hilft dabei, die Recyclingfähigkeit frühzeitig und eigenständig zu bewerten und notwendige Anpassungen in Design und Produktion rechtssicher umzusetzen.

 

Jetzt Seminarplatz sichern – praxisnahes Wissen zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen

 

Der Grüne Punkt bietet ein kompaktes Seminar in deutscher und englischer Sprache für alle, die sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen des Mindeststandards 2025 vorbereiten möchten. Im Fokus steht die zentrale Frage: Wann gilt eine Verpackung als recyclingfähig – und wann nicht? Das Seminar vermittelt verständlich und praxisorientiert, wie die Recyclingfähigkeit gemäß § 21 Abs. 3 Verpackungsgesetz bewertet wird. Besonders für Abfüller und Verpackungshersteller bietet es wertvolle Orientierung, um Verpackungen rechtssicher und zukunftsfähig zu gestalten.

 

Hier geht es zu den Seminaren:

 

Deutsch: Der aktuelle Mindeststandard 2025: Wie wird die Recyclingfähigkeit Ihrer Verpackungen bemessen? | Grüner Punkt

 

Englisch: Design4Recycling (D4R) – Recyclable packaging - a MUST | Grüner Punkt

 

Foto: anoli - Fotolia.com