Unternehmen aufgepasst! Auch in Österreich ändert sich die Verpackungsgesetzgebung folgenreich. Ende Dezember letzten Jahres wurden dort die Novellierungen des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG-Novelle Kreislaufwirtschaftspaket vom 10. Dezember 2021) sowie der Verpackungsverordnung (VerpackVO Novelle 2021 vom 29. Dezember 2021) verabschiedet. Hieraus ergeben sich zum Teil gravierende Änderungen auch für deutsche Unternehmen, die verpackte Waren sowie bestimmte Einwegkunststoffprodukte wie Serviceverpackungen oder Getränkeverpackungen zu unseren Nachbarn exportieren.
So werden ab dem 1. Januar 2023 ausnahmslos sämtliche ausländischen Unternehmen, die private Letztverbraucher im Sinne des Fernabsatzes gem. des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (§ 5a KSchG) z. B. über Onlineshops beliefern, verpflichtet, für ihre Verpackungen einen Bevollmächtigten in Österreich zu bestellen. Gleiches gilt auch für den traditionellen grenzüberschreitenden Warenverkehr, wenn deutsche Unternehmen ohne Sitz in Österreich wie bislang für ihre österreichischen Kunden die sogenannte Vorentpflichtung für Verpackungen übernehmen möchten.
Zudem werden zusätzliche Meldepflichten eingeführt, insbesondere für Serviceverpackungen wie Getränkebecher, Tragetaschen, aber auch für Produkte wie Feuchttücher, Luftballons oder Tabakprodukte, für die ab 2023 zusätzliche Entgelte zu entrichten sein werden.