Novelle der EU-Verpackungsdirektive (PPWD) wird Verordnung

Zeitplan der Veröffentlichung des Gesetzentwurfes verschiebt sich auf den Herbst 2022.

News Bild
HomeUnternehmenNews

Die EU-Kommission reagiert auf Probleme im aktuellen Umgang der Mitgliedstaaten mit Verpackungsabfällen. Weil nur 14% der Kunststoffverpackungen recycelt würden, gleichzeitig aber der Anteil an nicht recycelbaren Verpackungen ansteige, eine zunehmende Vielfalt an problematischen Chemikalien in Kunststoffabfällen bestehe und eine Harmonisierung der Kennzeichnungsvorschriften fehle, hat der Regulierungskontrollrat der EU-Kommission (Regulatory Scrutiny Board (RSB)) den aktuellen Entwurf zur Novelle der EU-Verpackungsdirektive/Packaging and Packaging Waste Directive (PPWD) abgelehnt.

 

Damit wird die zunächst erwartete Veröffentlichung im Juli 2022 nicht möglich und verschiebt sich wahrscheinlich auf den Oktober. Zudem wird die PPWD wird in eine „Regulation“, also eine Verordnung umgewandelt. Dies lässt deutlich weniger Spielraum für national unter schiedliche Umsetzungsmodelle. Einstellen müssen sich die EU-Länder u.a. auf höhere Zielvorgaben für die Vermeidung von Verpackungsabfällen, Rezyklat-Einsatzquoten für Kunststoffverpackungen differenziert nach Einsatzbereich und ein Vertriebsverbot für Verpackungen, die die dann vorgegebenen Vorgaben für die Recyclingfähigkeit nicht erfüllen.

 

Bleiben Sie informiert. Der Grüne Punkt wird ab Q3/22 wieder Seminare zur (deutschen) Verpackungsgesetzgebung anbieten. Infos demnächst auf www.gruener-punkt.de