Novelle des Verpackungsgesetzes: Notifizierungsverfahren gestartet

Die Bundesregierung hat den Entwurf für das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz verabschiedet.

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Die Bundesregierung hat den Entwurf für das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) verabschiedet. Mit dem Kabinettsbeschluss wurde das europarechtliche Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission eingeleitet.

 

Das VerpackDG soll das bisherige VerpackG ablösen und die ab 2026 geltende EU-Verpackungsverordnung in deutsches Recht überführen. Die Novelle verfolgt das Ziel, Abfallvermeidung und hochwertiges Recycling weiter zu stärken. Vorgesehen sind unter anderem eine Zulassungspflicht für alle Hersteller und Organisationen der erweiterten Herstellerverantwortung, verpflichtende Maßnahmen zur Verpackungsvermeidung sowie höhere Recyclingquoten für Kunststoffe, Aluminium und Eisenmetalle ab 2028. Zugleich erkennt es chemisches Recycling erstmals als ergänzende Recyclingoption an, die zur Erfüllung der gesetzlichen Quoten beitragen kann.

 

Das Gesetz verpflichtet die dualen Systeme zwar zur Finanzierung der Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen, sieht jedoch im Unterschied zum ersten Referentenentwurf keine gesonderte Pflicht zur Reinigung des öffentlichen Raums vor. Der ursprünglich diskutierte Ansatz, eine zentrale „Organisation für Präventivmaßnahmen“ einzurichten, wurde im aktuellen Gesetzesentwurf wieder verworfen. Vor allem aufgrund von Einwänden aus der Industrie wurden zusätzliche finanzielle Belastungen in diesem Bereich nicht eingeführt. 

 

Weitere Informationen dazu gibt es hier.