Nur Registriertes darf in den Verkauf!

Seit 1. Januar 2019 ist das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Neu für „Hersteller“ im Sinne des Gesetzes, und dazu zählen auch Onlinehändler und Betreiber kleiner Onlineshops: Sie müssen sich unbedingt bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu registrieren. Wer seine „systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“ dort nicht ordnungsgemäß registriert, darf sie nicht vertreiben, kurz, unterliegt dem Vertriebsverbot (VerpackG § 9)! Schon bisher waren Hersteller verpflichtet, ihre Verpackungen, die sich an den privaten Endverbraucher richten, bei einem dualen System wie dem Grünen Punkt zu beteiligen.

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Müssen Sie noch für 2019 oder sogar noch für 2018 beteiligen und registrieren?
Dann ist es eigentlich schon „5 nach 12“, aber beim Grünen Punkt sind Sie auch dann noch in guten Händen: Unter anfrage(at)gruener-punkt(dot)de melden und Problem schildern oder Verpackungen direkt schnell und einfach über www.verpackgo.de beteiligen und mit Unterstützung bei der ZSVR registrieren.

 

Gut investiert sind auch drei Minuten für unseren Erklärfilm zum neuen Verpackungsgesetz: Er informiert zum Gesetz und erläutert, wie man sich als Hersteller bei der neu eingerichteten Zentralen Stelle registriert und wie man seine Verpackungen bei einem System beteiligt.