Umweltbundesamt richtet digitale Plattform DIVID zum 1.1.2024 ein

Vorbereitungen zur Abgabenverwaltung des Einwegkunststofffonds angelaufen

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Ab 2024 gilt für Hersteller von To-Go-Lebensmittelbehältnissen oder Tabakfilter(-produkte) und anderen Einwegkunststoffartikeln die erweiterte Herstellerverantwortung. Damit sind sie verpflichtet, sich insbesondere an den Kosten für öffentliche Sammlung, Reinigung und Entsorgung im öffentlichen Raum sowie der Abfallberatung zu beteiligen. Details dieser Kostentragung regelt das neue Einwegkunststofffondsgesetz, das vorsieht, dass die betroffenen Unternehmen dazu eine Abgabe in einen Einwegkunststofffonds leisten. Ebenfalls erfolgt über diesen die Auszahlung der Gelder an Städte, Gemeinden und andere Anspruchsberechtigte.

 

Betreut und verwaltet wird dieser Fonds vom Umweltbundesamt, das aktuell dazu die digitale Plattform DIVID aufbaut, um die Abwicklung aller Registrierungen und Einzahlungen abgabepflichtiger Unternehmen sowie die Ausschüttung der Mittel insbesondere an Städte oder Gemeinden digital ermöglichen zu können.

 

Diese Plattform wird ab 2024 für Hersteller und Anspruchsberechtigte für Registrierungen und Meldungen bereitstehen. „Ab 2025 bestimmt das UBA die von den einzelnen Herstellern zu zahlende Abgabenhöhe sowie die Höhe der Auszahlungen an Städte, Gemeinden und andere Anspruchsberechtigte. Des Weiteren ist das UBA zuständig für die Einordnung von Einwegkunststoffprodukten, die Bestimmung der Produktart und die Feststellung, ob jemand ein Hersteller im Sinne des Einwegkunststofffondsgesetzes ist“, so das UBA in seiner aktuellen Pressemeldung zur Errichtung von DIVID.

 

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