Ziele der PPWD, Herzstück der EU-Gesetzgebung zu Verpackungen und Verpackungsabfällen, sind die stetige Verbesserung der Umweltverträglichkeit von Verpackungen und die Verbesserung des freien Warenverkehrs in der EU. Auf die in einigen Mitgliedstaaten teilweise schleppende Umsetzung aktueller verpackungsrechtlicher Regelungen hat die EU-Kommission nun reagiert. Die PPWD soll daher nicht statt wie bisher als Richtlinie, sondern als Verordnung verabschiedet werden. Der Unterschied: Während die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden muss, gilt die Verordnung unmittelbar. Das bedeutet für die Mitgliedstaaten weniger Handlungsspielraum.
Die Veröffentlichung des entsprechenden EU-Verordnungsvorschlages wird bis Ende November 2022 erwartet. Ein vorab bekanntgewordener Entwurf lässt erkennen, worauf sich Hersteller einstellen müssen:
- Konkrete Zielvorgaben für die Vermeidung von Verpackungen,
- verbindliche Rezyklateinsatzquoten für Kunststoffverpackungen differenziert nach Einsatzbereich,
- ein mögliches Vertriebsverbot für nicht recyclingfähige Verpackungen,
- harmonisierte Vorgaben zur Kennzeichnung von Verpackungen
und vieles mehr.
Grüner-Punkt-Experten informieren in einem kostenpflichtigen Onlineseminar am 8. Dezember 2022 über den aktuellen Sachstand der PPWD und geben eine erste Folgenabschätzung. Achtung: Erfolgt die Veröffentlichung des EU-Verordnungsvorschlages nach dem 30. November 2022, müssen wir den Seminartermin verschieben – angemeldete Teilnehmer werden selbstverständlich rechtzeitig informiert!
Weitere Informationen zum Onlineseminar finden Sie hier
KEINE RECHTSBERATUNG!