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05.05.2026 | ONLINESEMINAR Onlineseminare

Einwegkunststoff-Fondsgesetz – die zusätzliche Abgabe für betroffene Hersteller

Das Gesetz zur Abgabenpflicht für bestimmte Einwegkunststoffprodukte und -verpackungen

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Der Grüne Punkt informiert in diesem Onlineseminar, wer konkret betroffen, resp. mit welchen Zusatzkosten zu rechnen ist.

 

Was haben Getränkebecher und To-go-Lebensmittelbehälter, Tüten- und Folienverpackungen, leichte Tragetaschen, Feuchttücher, Luftballons sowie Tabakfilter und auch Feuerwerkskörper gemeinsam? Sie enthalten umweltbelastende Kunststoffe und werden nach Gebrauch häufig ordnungsgemäß im öffentlichen Raum, aber leider auch in Form von Littering  entsorgt.

 

Die Bundesregierung ist mit dem Einwegkunststoff-Fondsgesetz (kurz EWKFondsG) den nationalen Umsetzungsverpflichtungen aus der EU-Einwegkunststoffrichtlinie EU 2019/904 (SUPD) nachgekommen, nach dem Hersteller im Gesetz definierter Einwegkunststoffprodukte und -verpackungen den kommunalen Entsorgungsträgern anteilige Kosten für die Reinigung und Entsorgung von Abfällen im öffentlichen Raum zu erstatten haben. Darüber hinaus sollen Aufwände für Sensibilisierungsmaßnahmen der Bürger im Umgang mit den betreffenden Einwegkunststoffprodukten und -verpackungen übernommen werden. Insgesamt wird dadurch, dem Prinzip der erweiterten Produzentenverantwortung folgend, die Wirtschaft in die Kostenpflicht genommen, wobei die Bundesregierung von einem jährlichen Volumen von über 400 Mio. Euro  ausgeht, das die betroffenen Unternehmen der öffentlichen Hand zu erstatten haben.
 

In diesem Der Grüne Punkt Onlineseminar erfahren Sie

 

  • alles Wissenswerte zum Einwegkunststoff-Fondsgesetz und seinen Hintergrund,
  • wie das Material Kunststoff im rechtlichen Sinn definiert ist,
  • welche Einwegkunststoffprodukte/-verpackungen betroffen und folglich welche Hersteller abgabepflichtig sind, was die jährliche Abrechnung ist und ab wann man einen externen Prüfer benötigt,
  • wie das Fondsprinzip funktioniert und welche zusätzlichen Kosten auf die verantwortlichen Hersteller zukommen

Zu Ihrem Referenten:

 

Georg Schmidt ist Fachreferent für die deutsche und europäische Verpackungsgesetzgebung im Der Grüne Punkt Vertrieb und Ansprechpartner für Kunden, Prüfer und Behörden. Er war Mitglied des Expertenkreis I Register und Datenmeldung bei der Implementierung der Stiftung Zentrale Verpackungsregister (ZSVR) und ist aktuell Vorstandsvorsitzender der RAL-Gütegemeinschaft Rezyklate aus haushaltsnahen Wertstoffsammlungen e.V.


Die Kosten für die Teilnahme an dieser Onlineveranstaltung inkl. Seminarunterlage betragen 139,- € + MwSt. pro Person.
Die Buchungsbestätigung erhalten Sie unmittelbar nach Anmeldung. Sollten Sie keine E-Mail erhalten, prüfen Sie bitte auch den Spam-Ordner. Sie erhalten den Link zur Veranstaltungsteilnahme kurz vor dem Termin ebenfalls an die von Ihnen genannte E-Mailadresse. Die Seminarunterlagen werden nach der Veranstaltung in elektronischer Form an Sie versendet, die Rechnungszustellung erfolgt im Nachgang postalisch.

 

Wir möchten darauf hinweisen, dass dieses Onlineseminar keine Rechtsberatung darstellt.

 

Die Absage des Veranstaltungstermins durch den Veranstalter mangels Nachfrage oder aus wichtigem Grund bleibt gegen Erstattung der Teilnehmerkosten vorbehalten. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung durch einen Teilnehmer ist bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn schriftlich möglich.


 

Fragen zum Seminar beantworten gerne:

 

Georg Schmidt

Telefon +49 2203 937-266

georg.schmidt(at)gruener-punkt(dot)de

 

Susanne Ziegler
Telefon +49 2203 937-465
susanne.ziegler(at)gruener-punkt(dot)de