Prüfer-Seminar 2025 zur Verpackungs-Gesetzgebung in Frankfurt
Aktuelles Verpackungsrecht und „Prüfleitlinie Vollständigkeitserklärung“ (VE)

Exklusiv für Prüfer bieten wir auch in diesem Jahr wieder unsere praxisorientierten Seminare zu den gesetzlichen Grundlagen des Verpackungsgesetzes (VerpackG) nebst der verbindlich anzuwendenden „Prüfleitlinien Vollständigkeitserklärungen“ der Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) sowie den Anforderungen aus dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) an.
Sechs Jahre nach Inkrafttreten des VerpackG gibt es zumindest wieder erstinstanzliche Gerichtsurteile und alle bestätigen die bejahende Einstufung der zuständigen Behörde Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Hinblick auf die Systembeteiligungspflicht der streitgegenständlichen Artikel.
Aus diesem aktuellen Anlass werden die Abgrenzung zwischen Produkt und Verpackung sowie die Anwendung des Katalogs systembeteiligungspflichtiger Verpackungen zur Differenzierung zwischen system- und nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen und den damit verbundenen Rechtspflichten zentrale Punkte der Veranstaltung sein.
Welche Fragen sollte man stellen, um hinreichende Sicherheit bei der Prüfung der korrekten Abgrenzung zwischen den einzelnen Verpackungsarten wie Verkaufs- und Transportverpackungen zu erlangen? Ist die Differenzierung zwischen privatem Endverbraucher und Endverbraucher verstanden und damit die Registrierung im LUCID sowie die Berücksichtigung in der Vollständigkeitserklärung (VE) ordnungsgemäß erfolgt?
Diese und ähnliche Fragen u. a. auch rund um das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) einschließlich der ggf. bis dato veröffentlichten Prüfleitlinie des zuständigen Umweltbundesamtes (UBA), werden sowohl von den gesetzlichen Grundlagen und Definitionen als auch der praktischen Herangehensweise im Rahmen der Prüfung beleuchtet. Prüfungspflicht besteht unter dem Regime des EWKFondsG im Übrigen bereits ab einer auf den Markt gebrachten Menge von 100 kg p.a.
Selbstverständlich besteht auch wieder Gelegenheit, Fälle aus der Berufspraxis sowie individuelle Fragen zu diskutieren.
Referent: Georg Schmidt
Die Kosten betragen pro Veranstaltung und Teilnehmer inkl. Tagungsunterlage in elektronischer Form, Getränken und Snacks 319,- EUR + MwSt. Eine kostenlose Stornierung ist bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Danach erheben wir den Gesamtbetrag. Eine Vertretung der angemeldeten Person ist selbstverständlich möglich. Die Absage eines Termins durch den Veranstalter aus wichtigem Grund gegen Erstattung der Teilnehmerkosten bleibt vorbehalten.
Fragen beantwortet gerne:
Georg Schmidt
Telefon +49 2203 937-266
georg.schmidt(at)gruener-punkt(dot)de