Die Pfandpflicht auf Einweggetränkeverpackungen

Einweggetränkeverpackungen unterliegen – von einigen Ausnahmen abgesehen – in Deutschland der Pfandpflicht. Das ist in § 31 des deutschen Verpackungsgesetzes (VerpackG) geregelt. Hersteller der entsprechenden Produkte müssen an einem System zur Abwicklung der Pfanderstattungsansprüche teilnehmen. Die DPG Deutsche Pfandsystem GmbH ist das einzige System dieser Art in Deutschland.

Hintergrund ist natürlich der Verbraucherschutz: Einwegpfandgebinde müssen überall, wo sie verkauft werden, auch abgegeben werden können. Daher ist ein Clearingsystem notwendig, damit Handelsunternehmen, die einen Pfandbetrag auszahlen, den sie nicht selbst eingenommen haben, zurückerhalten.

Der Grüne Punkt hilft Ihnen bei der Abwicklung des Pfandausgleichs. Als erfahrener und DPG-zugelassener Pfandkontodienstleister stehen wir an Ihrer Seite, übernehmen die Aufgaben der Pfandabrechnung und stellen sicher, dass nur berechtigte Pfanderstattungsansprüche von Ihnen ausgeglichen werden. Auf dieser Seite erfahren Sie, ob Sie überhaupt von der Pfandpflicht betroffen sind und wie wir Ihnen bei der Erfüllung der zugehörigen Aufgaben helfen.



Bin ich betroffen?

Beantworten Sie unsere einfachen Fragen und finden Sie dabei heraus, ob Ihre Einweggetränkeverpackung dem Pflichtpfand unterliegt. Wenn Sie eine Frage mit „Ja“ beantworten, gehen Sie weiter zur nächsten. Lautet die Antwort „Nein“, so ist Ihre Verpackung vermutlich systembeteiligungspflichtig. Dann können Sie ganz einfach ein Angebot für eine Beteiligung an unserem dualen System erhalten.

Frage 1:

Handelt es sich bei Ihrer Verpackung um eine Einwegverpackung für Getränke?

Die Antwort lautet „JA“?

 

Dann weiter zur nächsten Frage

Die Antwort lautet „NEIN“?

Dann ist Ihre Verpackung vermutlich systembeteiligungspflichtig. ►

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Was wir für Sie tun

Sie als Inverkehrbringer (Hersteller, Importeur) erheben bei jeder Abgabe Ihres Produkts das Pfand in Höhe von 25 Cent je Gebinde. Deshalb wird Ihre Funktion als Pfandkontoführer bezeichnet. Wir als Ihr Pfandkontodienstleister kümmern uns um alle Forderungen von Rücknehmern auf Auszahlung dieser Pfandgelder. Wir sprechen von „externem Clearing“, wenn wir die Beziehung zwischen Ihnen und dem Rücknehmer (Forderungssteller) meinen, und über „internes Clearing“, wenn wir die Leistungen meinen, die wir direkt für Sie erbringen.

Das DPG-Clearing (externes Clearing)

 

Die DPG gibt Regeln vor, nach denen eine Pfandforderung gestellt werden muss. Wir stellen die entsprechenden Kommunikationsverfahren zur Verfügung, nehmen die von den Rücknehmern gemeldeten Pfanderstattungsforderungen an, prüfen und validieren sie und archivieren sie schließlich in einem zertifizierten Dokumentenmanagementsystem. Eine solche valide Pfandabrechnung wird als „akzeptiert“ bezeichnet.

Forderungsausgleich (internes Clearing)

 

Die akzeptierten Pfandforderungen müssen nun von Ihnen beglichen werden. Hierzu stellen wir Ihnen in Zahlungsläufen die fälligen Pfandforderungen zusammen und bereiten die Auszahlung der Pfandgelder für Sie vor. Die Zahlung erfolgt immer direkt von Ihnen als Pfandkontoführer an den Rücknehmer (Forderungssteller) und damit passend zur Pfandrechnung. Ein Umweg über Treuhand- oder Drittkonten ist nicht notwendig. Alle buchungsrelevanten Informationen und natürlich auch Kopien der Pfandabrechnungen erhalten Sie von uns. So können Sie einfach die in der Pfandrechnung enthaltene Vorsteuer geltend machen. Die Übermittlung aller Daten kann per E-Mail und/oder per sicherer sFTP-Datenübertragung erfolgen.

Weitere Leistungen

  • X.400 Business Mail-Box: Bereitstellen der von der DPG geforderten Default-Kommunikationsmethode inklusive ggf. notwendiger Weiterleitung.
  • Belegarchiv: Der Grüne Punkt übernimmt die Pfandabrechnungen (Belege und Leistungsnachweise) GoBD-konform in sein Dokumentenmanagementsystem und stellt die Aufbewahrung für die gesetzlich geforderten Zeiträume sicher.
  • Migrationsleistungen: Übernahme bzw. Übergabe von Belegarchiven im Fall des Dienstleister-Wechsels und/oder des Übergangs von Artikeln (GTIN-Wechsel).
  • Beratung und Auswertungen: Wir unterstützen Sie bei Fragen zur DPG-Registrierung und der DPG-Stammdatenbank (Pflege Ihrer Artikeldaten), wir erstellen bedarfsgerechte Auswertungen zu Ihren Artikelrücknahmen bzw. den Rücknehmern (Forderungsstellern) und stehen auch sonst an Ihrer Seite.

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Timeline Pfand – der zeitliche Ablauf

Die Vorbereitungsphase:

 

Anders als bei der Systembeteiligung von Verkaufsverpackungen wird der Pfandvertrag (Pfandkontodienstleistung) vor der Registrierung bei der DPG benötigt. Erst danach können Sie die DPG-Mitgliedschaft beantragen. Mit der Zulassung durch die DPG werden Sie Teilnehmer, können Ihre Artikel (GTIN/EAN) in der zentralen DPG-Stammdatenbank registrieren und mit dem Vertrieb starten.

 

Sie sind bereits DPG-Mitglied und möchten Ihren Dienstleister wechseln? Wir kümmern uns um die Übernahme Ihres Pfandarchivs und unterstützen Sie bei den notwendigen Änderungen in der DPG-Stammdatenbank.

Die Vertriebsphase (aktive Phase):

 

Sie erheben bei jedem Verkauf Ihrer Produkte das Einwegpfand und verwalten dieses selbst. Der Verbraucher gibt Ihre leere Verpackung bei einem beteiligten Händler zurück und bekommt von diesem das Pfand ausgezahlt. Der Händler möchte das ausgezahlte Pfandgeld erstattet bekommen und wird hierzu eine Pfandrechnung stellen. Wir kümmern uns um die aus der Rücknahme resultierenden Pfandabrechnungen und unterstützen Sie bei der Pfanderstattung (Pfandclearing).

 

So können Sie sich ganz auf den Vertrieb Ihrer Produkte konzentrieren.

Die Nachlaufphase:

 

Sie möchten den Vertrieb Ihrer Produkte einstellen und aus dem DPG-System ausscheiden? Wir begleiten Sie natürlich auch durch die sogenannte Abwicklungsphase (Nachlauf). Während dieser Zeit, die in der Regel drei Jahre umfasst*, sind Sie zwar nicht mehr DPG-Mitglied, müssen aber weiterhin berechtigte Pfandansprüche auszahlen.

 

Sollten Sie zu einem anderen Dienstleister wechseln wollen, stehen wir während der Wechselphase an Ihrer Seite und übergeben Ihr Pfandarchiv an den neuen Dienstleister.

 

* beginnend mit dem Ende des Jahres des Ausscheidens aus der DPG

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Der Grüne Punkt – auch beim Einwegpfand leistungsstark an Ihrer Seite


Unverbindlich beraten Sie

Martin Lausmann

Tel. +49 2203 937181

martin.lausmann(at)gruener-punkt.de

Rolf Pfitzner

Tel. +49 2203 937950

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