Transport- und Gewerbeverpackungen – unser Service für Sie
Sie landen nicht im Gelben Sack oder der Gelben Tonne und nehmen nicht am dualen System teil. Trotzdem gibt es einige wichtige Punkte zu beachten.
Transport- und Gewerbeverpackungen – welche Pflichten Sie erfüllen müssen
Grundsätzlich gehören Transportverpackungen (TVP) ebenso wie Gewerbeverpackungen zu den nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen. Dennoch sieht das Verpackungsgesetz (VerpackG) für diese im Wesentlichen drei Herstellerpflichten vor:
Seit 3. Juli 2021: Hersteller müssen auf die Verpflichtung zur unentgeltlichen Rücknahme gebrauchter, restentleerter Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe wie die in Verkehr gebrachten am Ort der tatsächlichen Abgabe oder in dessen unmittelbarer Nähe hinweisen.
Seit 2022: Aufgrund erweiterter Nachweis- und Dokumentationspflichten müssen Hersteller jährlich bis zum 15. Mai eine nachprüfbare interne Dokumentation der im vorangegangenen Jahr in Verkehr gebrachten, zurückgenommenen und verwerteten Verpackungen in Masse je Materialfraktion erstellen.
- Seit 1. Juli 2022: Ausweitung der Registrierungspflicht in LUCID auf sämtliche nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen, somit auch auf TVP und Gewerbeverpackungen.
Wir erklären Ihnen gerne, wie Sie Ihre Pflichten erfüllen und wie wir Sie dabei unterstützen können.

Was sind Transport- und was sind Gewerbeverpackungen?
Transport- wie auch Gewerbeverpackungen sind Verpackungen, die die Handhabung und den Transport von Waren in einer Weise erleichtern, dass deren direkte Berührung sowie Transportschäden vermieden werden. Diese Verpackungen sind typischerweise nicht zur Weitergabe an den Endverbraucher bestimmt (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 VerpackG).
Sie werden daher nicht über die Gelbe Tonne, den Gelben Sack oder die kommunale Altpapiersammlung eingesammelt, sondern fallen im Handel, bzw. im Gewerbe oder der weiterverarbeitenden Industrie an.

Verpflichtungen aus dem Verpackungsgesetz (VerpackG)
Wie bereits oben erwähnt, zählen die Transport- wie auch die Gewerbeverpackungen nicht zu den systembeteiligungspflichtigen Verpackungen. Gemäß § 15 Abs. 1 VerpackG besteht für Hersteller und in der Lieferkette nachfolgende Vertreiber jedoch die Verpflichtung, gebrauchte Verpackungen am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen und sie einer Wiederverwendung oder einer entsprechenden Verwertung zuzuführen.
Dieser Verpflichtung kann selbstverständlich jeder betroffene Hersteller selbst nachkommen oder er beauftragt entsprechende Dienstleister wie z. B. den Grünen Punkt mit dieser Aufgabe.
Unser Serviceangebot
Wenn Anfallstellen (Handel, Gewerbe, Industrie) Sie als verantwortlichen Hersteller mit einer Rücknahmeaufforderung beauftragen, führen wir als das duale System mit der größten Erfahrung am Markt für Sie gerne eine bedarfsgerechte Rücknahme durch.
Nach Benennung einer solchen Anfallstelle organisieren wir die einmalige oder turnusgemäße Rücknahme und ordnungsgemäße Entsorgung & Verwertung in Ihrem Auftrag.
Ablauf- und Serviceangebot Der Grüne Punkt

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