Verkaufsverpackungen bergen in ihrer Vielfalt ein großartiges Potenzial, um durch Recycling erneut dem Wertstoffkreislauf zugeführt zu werden. Auch das Verpackungsgesetz (VerpackG), das 2019 die Verpackungsverordnung (VerpackV) abgelöst hat, sieht diese stoffliche Wiederverwertung für die allermeisten Verkaufsverpackungen vor. Hersteller und andere Vertreiber (bzw. Händler) sind verpflichtet, ihre ausgegebenen Verkaufsverpackungen an einem dualen System zu beteiligen – landläufig wird das als „Lizenzierung von Verkaufsverpackungen“ oder „Verpackungslizenz“ bezeichnet.

VerpackGo

 

Das duale System sorgt für die Getrenntsammlung beim Verbraucher, für Verwertung und Recycling der Verpackungen. Der Grüne Punkt unterstützt Sie dabei, Ihren Verpflichtungen nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) auch in Ihrem Online-Shop nachzukommen. Mit der Beteiligung Ihrer Verpackungen an unserem dualen System („Verpackungslizenz“) übernehmen wir die Entsorgung und das Recycling für alle Verpackungen, die Sie bei uns beteiligen.



Wie funktioniert die Lizenzierung von Verpackungen?

 

Das geht ganz einfach und ist im Wesentlichen in drei Schritten erledigt:

Wer vom VerpackG betroffen ist, muss sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister in der teilweise öffentlich einsehbaren Datenbank LUCID mit seinen Unternehmensdaten registrieren lassen.

Danach müssen Hersteller, Verteiber oder Onlinehändler diejenigen Verpackungsmengen, die sie voraussichtlich in einem Jahr in Verkehr bringen, bei einem dualen System wie dem Grünen Punkt beteiligen. Dazu müssen sie die ihnen von LUCID zugeteilte Registrierungsnummer an ihr duales System melden. Dies ermöglicht der ZSVR den Informationsaustausch und -abgleich zwischen den Angaben des Verpflichteten und dem beauftragten dualen System.
 

Die Beteiligung im Lizenzrechner vom Grünen Punkt ist ganz einfach:
 

  1. Voraussichtliche Jahresmenge je Material eingeben und Jahresentgelt berechnen lassen,
  2. Unternehmsdaten eingeben,
  3. Zahlungsmethode auswählen und Vertrag abschließen.

Haben Hersteller, Vertreiber oder Onlinehändler einen Beteiligungsvertrag mit einem dualen System, z. B. dem Grünen Punkt, abgeschlossen, so müssen sie regelmäßig in LUCID sowohl den Namen des dualen Systems als auch die dort gemeldete Menge angeben.

Dies gilt insbesondere für die Jahresabschlussmeldung: Zu Beginn des Folgejahres müssen Hersteller, Vertreiber und Onlinehändler eine Mengenmeldung über die tatsächlich in Umlauf gebrachten Verpackungsmengen bei ihrem dualen System abgeben und gleichlautend in der Datenbank LUCID hinterlegen. Beim dualen System Der Grüne Punkt ist diese Jahresabschlussmeldung in wenigen Schritten online erledigt.


Registrierung und Datenmeldung bei LUCID

 

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) wurde durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) eingeführt. Sie soll überprüfen, ob die Vorgaben des Verpackungsgesetzes eingehalten werden. Hersteller, Händler und Onlinehändler, die Verpackungen für den privaten Endverbrauch in Verkehr bringen, müssen

 

  • sich im Register LUCID der ZSVR registrieren,
  • abschätzen, welche Verpackungsmengen sie in einem Jahr in Verkehr bringe und diese Planmengen bei einem dualen System wie dem Grünen Punkt beteiligen,
  • ihre Daten bezüglich der bei einem oder mehreren dualen Systemen gemeldeten Mengen ebenfalls wieder gleichlautend bei der ZSVR melden.
  • Die LUCID-Registrierungsnummer teilen Hersteller, Händler und Onlinehändler ihrem dualen System mit, damit der Datenabgleich funktioniert.

Neuregistrierung im Verpackungsregister LUCID


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Was ist eine Verkaufsverpackung?

Eine Verpackung kann die unterschiedlichsten Formen haben und aus verschiedensten Materialien hergestellt sein. Das Verpackungsgesetz – VerpackG – enthält umfassende Regelungen und Definitionen zu den unterschiedlichen Verpackungsarten.

 

Bagatellgrenzen kennt das VerpackG nicht: Betroffene müssen bereits ab der ersten in Verkehr gebrachten Verpackung aktiv werden und sich um die Lizenzierung ihrer Verpackung kümmern.

 

Der Grüne Punkt informiert hier zu den verschiedenen systembeteiligungspflichtigen Verpackungsarten.

Verkaufsverpackungen - der Grüne Punkt informiert zu den verschiedenen Formen von Verkaufsverpackungen

Ist meine Verpackung systembeteiligungspflichtig?

 

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), deren Einrichtung auf das Verpackungsgesetz zurückgeht, hat einen Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen veröffentlicht, in dem sich nachsehen lässt, welche Verpackungen die ZSVR als systembeteiligungspflichtig ansieht. Wenn Sie Ihre Verpackung im Katalog nicht finden, so können Sie bei der ZSVR einen entsprechenden Einstufungsantrag stellen.

Eine Verkaufsverpackung wird typischerweise privaten EndverbraucherInnen mit Ware befüllt angeboten. Zum privaten Endverbrauch zählen nicht nur private Haushaltungen, sondern auch Hotels, Restaurants und andere gastronomische Betriebe, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen und Freiberufler sowie zum Teil Handwerksbetriebe, landwirtschaftliche Unternehmen und zahlreiche weitere Einrichtungen. Der im Verpackungsgesetz definierte Begriff „Verkaufsverpackung“ umfasst die folgenden Verpackungsarten.

Produktverpackungen umgeben die Ware unmittelbar. Sie erfüllen wichtige Funktionen wie Produktschutz und Produktinformation und in vielen Fällen unterstützen sie auch die Haltbarkeit eines Produkts. Beispiele sind der Joghurtbecher, die Zahnpastatube, das Konservenglas für Obst und Gemüse, die Wein- oder Ketchupflasche, Kosmetika und Pflegeprodukte, aber auch das Honigglas vom Imker. Die Produktverpackung gehört zu den systembeteiligungspflichtigen Verpackungen und muss bei einem dualen System wie dem Grünen Punkt lizenziert werden.

Umverpackungen sind zusätzliche Verpackungen, die Produktverpackungen umhüllen. Sie verstärken z. B. als Folie um Getränkedosen und den Flaschen-Six-Pack oder als Papp-Tray den Warenschutz und erleichtern den Transport für den Käufer. Als ganze Verkaufseinheit zum Verkauf angeboten, müssen auch Umverpackungen gemäß VerpackG bei einem dualen System wie dem Grünen Punkt lizenziert werden.

Serviceverpackung werden erst beim Kauf eines Produktes im Laden befüllt. Die Tragetasche ist ebenso eine Serviceverpackung wie Brötchentüten, Blumenpapier, Pizzakartons, Einweggeschirr, To-Go-Becher etc. Auch für das Inverkehrbringen von Serviceverpackungen muss eine Verpackungslizenz mit einem dualen System wie dem Grünen Punkt abgeschlossen werden.

Wichtig zu wissen:

  • Die Systembeteiligungspflicht kann an den Vorvertreiber der Serviceverpackung übergeben werden.
  • Trifft dieser Fall zu, sollte der Letztvertreiber der Serviceverpackung, also derjenige, der diese befüllt und an EndverbraucherInnen übergibt, sich dies bestätigen lassen. Denn der Letztvertreiber muss sich ab dem
  • 1. Juli 2022 im Melderegister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. Dies gilt auch, wenn der Vorvertreiber der Serviceverpackung deren Lizenzierung bereits übernommen hat.

Dieses Thema ist für die Betreiber von Onlineshops besonders wichtig. Verpackungen, in denen Waren an private Endverbraucher versendet werden, zählen zu den systembeteiligungspflichtigen Verpackungen. Das bedeutet, dass sie an einem Erfassungs-, Verwertungs- und Recyclingsystem wie dem Grünen Punkt beteiligt werden müssen. Das gilt sowohl für die Verkaufs- und Umverpackungen als auch für Versandverpackungen, also z. B.

  • Versandtaschen mit oder ohne Luftpolster,
  • sonstige Briefumschläge,
  • Versandkartons,
  • Füllmaterial wie Styroporchips,
  • Polsterpappe oder Luftpolsterpacks,
  • Seidenpapier,
  • Stretchfolien,
  • Luftpolsterfolien,
  • Schaumfolien,
  • Paketband,
  • Lieferscheintaschen,
  • Umreifungsbänder oder
  • Wellpappe.

Für Onlinehändler bzw. Onlinehändler auf elektronischen Marktplätzen hat der Grüne Punkt im Herausfinder weitere wichtige Informationen aufbereitet, z.B. zur Frage, was ab dem 1. Juli 2022 nach VerpackG zu beachten ist. 

Transportverpackungen sind nicht systembeteiligungspflichtig. Sie erleichtern die Handhabung und den Transport von Waren in einer Weise, dass deren direkte Berührung sowie Transportschäden vermieden werden, und sie sind typischerweise nicht zur Weitergabe an EndverbraucherInnen bestimmt.

Beratung zu verschiedenen Formen von Verpackungen

Wichtig zu wissen:

 

Seit dem 1. Januar 2022 gelten gemäß § 15 VerpackG für sämtliche nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen wie z. B. Transportverpackungen erweiterte Nachweis- und Dokumentationspflichten. Hierzu sind jährlich bis zum 15. Mai die im vorangegangenen Kalenderjahr (unseres Erachtens erstmalig für 2022) in Verkehr gebrachten sowie zurückgenommenen und verwerteten Verpackungen in nachprüfbarer Form, aufgeschlüsselt nach Materialart und Masse, zu dokumentieren und auf Verlangen der zuständigen Landesbehörde vorzulegen.

 

Das Verpackungsgesetz verlangt zum 1. Juli 2022, dass die Erstinverkehrbringer auch Transport- und Industrieverpackungen einmalig in LUCID registrieren. Dabei werden keine Angaben zu den verwendeten Verpackungsmaterialien oder den Mengen abgefragt. Es geht dem Gesetzgeber lediglich darum, Transparenz darüber zu bekommen, wer welche Arten von Verpackungen in Verkehr bringt.


Das Verpackungsgesetz

 

Verkaufe ich als Hersteller, Vertreiber oder Onlinehändler gewerblich an private Endverbraucher, befülle dazu erstmalig Verpackungen (auch systembeteiligungspflichtige Versand- oder Serviceverpackungen) und bringe diese in Deutschland in Verkehr, gelte ich nach dem VerpackG als „Hersteller“ und bin somit zur Beteiligung der Verpackungen an einem dualen System, wie Der Grüne Punkt, verpflichtet. Gleiches gilt, wenn ich Waren aus dem Ausland zum Weiterverkauf in Deutschland einführe.

Das VerpackG hat weitreichende Auswirkungen für Hersteller, Vertreiber und Onlinehändler. So ist es verpflichtend, wenn z. B. der Onlinehändler seine Waren selbst verpackt oder verpackte Ware importiert und an den privaten Endverbraucher über elektronische Marktplätze in Deutschland vertreibt. Dabei unterliegen sowohl die eigentlichen Verpackungen der Produkte selbst als auch die zusätzlich eingesetzten Versandverpackungen wie Kartonagen oder Kunststoffbeutel einschließlich Füllmaterial den Bestimmungen des VerpackG.

Private Endverbraucher sind nicht nur private Haushaltungen, sondern auch Hotels, Restaurants und andere gastronomische Betriebe, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen und Freiberufler sowie zum Teil Handwerksbetriebe, landwirtschaftliche Unternehmen und zahlreiche weitere Einrichtungen. Welche Verpackungen systembeteiligungspflichtig sind, darüber informiert der Katalog der systembeteiligungspflichtiger Verpackungen der ZSVR.


Der Grüne Punkt – Verkaufsverpackung bei der starken Marke lizenzieren

Für Konsumenten trägt die Verpackung vielfach zur Entscheidung für oder gegen das Produkt bei. Dazu zählt mittlerweile auch eine recyclingfreundliche Verpackungsgestaltung!

 

 

Dazu beraten wir gern und mit dem Abschluss unseres Markennutzungsvertrags zu geringen Kosten können Sie das bekannte und renommierte Markenzeichen „Der Grüne Punkt“ auch auf Ihren Verpackungen nutzen. Damit profitieren Sie nicht nur von der hohen Markenbekanntheit des Grünen Punkts, sondern setzen bei Ihren Kunden auch ein nachhaltiges Zeichen. Denn keine andere Marke verbinden die Verbraucher so sehr mit Umweltschutz durch Recycling – und dafür kann in Zukunft auch Ihre Marke stehen. Sichern Sie sich jetzt alle Vorteile des Grünen Punkts für Ihre Marke.

Starke Marke: Der Grüne Punkt

Leistungen im Überblick

Rechtssichere Beteiligung am dualen System

Sie beteiligen sich mit Ihren Verpackungen am dualen System des renommierten und erfahrensten Anbieters Der Grüne Punkt.

Zugang zum nutzerfreundlichen Online-Service

Sie erhalten Zugriff auf unser praktisches Meldewesen, mit dem Sie zeitsparend alle Belange Ihrer Verpackungslizenzierung abwickeln können.

Nutzung der Marke Der Grüne Punkt

Durch den Abschluss unseres Marken­nutzungs­vertrags erhalten Sie das Recht, die international anerkannte Marke zu verwenden.

Entsorgungsservice für Verpackungen

Gern beraten wir Sie transparent zu unseren ganzheitlichen Recyclinglösungen und unterbreiten Ihnen unverbindliche Angebote.

Beteiligen Sie sich an unserem dualen System, um Ihre Pflichten gemäß dem neuen Verpackungsgesetz (VerpackG) zu erfüllen. Durch einen Markennutzungsvertrag dürfen Sie außerdem das bekannte Markenzeichen „Der Grüne Punkt“ nutzen und auf Ihren Verkaufsverpackungen präsentieren. Seit 1990 steht Der Grüne Punkt als Sinnbild für Produzentenverantwortung und gelebten Umweltschutz.

 

Mit unserem anwenderorientierten Online-Service ermöglichen wir Ihnen die einfache und bequeme Verwaltung Ihrer Verpackungsdaten. Hier finden Sie alles Wichtige zur Verpackungslizenz und Mengenmeldung auf einen Blick!

 


Verpackung lizenzieren für den Export in der EU

Sie exportieren Ihre Ware in andere Länder der EU? Dann sollten Sie die jeweiligen Richtlinien für Verpackungslizenzierung kennen. Wir sind Gründungsmitglied der Dachorganisation PRO Europe, in der sich viele privatwirtschaftlich organisierte Systeme für die Sammlung und Verwertung gebrauchter Verpackungen zusammengeschlossen haben und die Ihnen in den jeweiligen Ländern gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen.

 

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