Entwurf der Europäischen Verpackungs-Verordnung „PPWR“: Was auf Sie als Hersteller zukommt!
Der Grüne Punkt informiert zu den geplanten Inhalten und Fristen mit teils gravierenden möglichen Auswirkungen für verpflichtete Unternehmen!
Die EU-Kommission hat auf die in den Mitgliedstaaten teils schleppende und uneinheitliche Umsetzung verpackungsrechtlicher Regelungen reagiert und die „Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR)“ in den Gesetzgebungsprozess eingebracht. Diese Rechtsform lässt kaum Spielraum für national unterschiedliche Umsetzungsmodelle und führt zu einem zeitnahen und einheitlichen in Kraft treten in der gesamten EU. Die Verabschiedung wird zum Jahresende 2024 erwartet.
Einstellen müssen sich die Verpflichteten in den EU-Ländern u.a. auf
konkrete Zielvorgaben für die Vermeidung von Verpackungsabfällen
Vorgaben zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen bis hin zu geplanten Vertriebsverboten
differenzierte Rezyklat-Einsatzquoten für Kunststoffverpackungen einschließlich der für Lebensmittel (food contact)
EU-weite Vorgaben zur Kennzeichnung von Verpackungen
differenzierte Mehrwegvorgaben sowohl für Verkaufs- als auch für Transportverpackungen
erhöhten administrativen Aufwand, wie z.B. die Erstellung von umfassenden Konformitätserklärungen für jede Verpackung
und vieles mehr.
Die Veranstaltung berücksichtigt die Ergebnisse der Trilogverhandlungen von EU-Rat, -Parlament und -Kommission zur Verabschiedung der PPWR. |
Trotz Übergangsfristen empfiehlt sich aufgrund der teils einschneidenden neuen Pflichten eine frühzeitige Beschäftigung mit dem Thema. Dies kann kurzfristige kostenträchtige Anpassungen betrieblicher Prozesse vermeiden!
Es referieren:
Dipl.-Kfm. Andreas Kappel verfolgt in seiner Funktion beim Grünen Punkt als Leiter Commercial Development und Experte für Design4Recycling intensiv die nationale und europäische Verpackungsgesetzgebung.
Dipl.-Kfm. Georg Schmidt ist Fachreferent für die deutsche und europäische Verpackungsgesetzgebung im Vertrieb des Grünen Punkts und Ansprechpartner für Kunden, Prüfer und Behörden.
Die Kosten für die Teilnahme an dieser Live-Onlineveranstaltung inkl. Tagungsunterlage in elektronischer Form (im Nachgang zugestellt) betragen 139,- € + MwSt. p.P. Der Link wird kurz vor Termin übermittelt. Die Buchungsbestätigung erfolgt per E-Mail.
Keine Rechtsberatung. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 10 Personen.
Die Absage eines Termins durch den Veranstalter aus wichtigem Grund gegen Erstattung der Teilnehmerkosten bleibt vorbehalten.
Fragen beantworten gerne:
Georg Schmidt
Telefon +49 2203 937-266
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Martina Lützeler-Pauli
Telefon +49 2203 937-263
martina.luetzeler-pauli(at)gruener-punkt(dot)de