Verpackungen, in denen Waren an private Endverbraucher versendet werden, zählen zu den systembeteiligungspflichtigen Verpackungen.

 

Das bedeutet, dass sie an einem Erfassungs-, Verwertungs- und Recyclingsystem beteiligt werden müssen.  Das gilt sowohl für die Verkaufs-und Umverpackungen als auch für Versandverpackungen (also z.B. Versandtaschen mit oder ohne Luftpolster, sonstige Briefumschläge, Versandkartons, Füllmaterial wie Styroporchips, Polsterpappe oder Luftpolsterpacks, Seidenpapier, Stretchfolien, Luftpolsterfolien, Schaumfolien, Paketband, Lieferscheintaschen, Umreifungsbänder oder Wellpappe).

Onlinehändlerinfos

Alle Verpackungen, mit denen die Ware verpackt und dann an private Endverbraucher versendet wird, müssen an dem  Erfassungs-, Verwertungs- und Recyclingsystem eines dualen Systems angemeldet werden.

Habe ich Ware bei einem deutschen Produzenten bzw. Händler bestellt, die bereits verpackt ist, muss ich diese Verpackungen nicht beteiligen. Erst wenn ich selbst Verpackungen oder Verpackungsbestandteile hinzufüge und sie dann an meine Kunden versende, bin ich in der Pflicht, diese auch  an einem Erfassungs-, Verwertungs- und Recyclingsystem zu beteiligen.

Falls ich verpackte Waren aus dem Ausland importiere, bin ich in der Pflicht, diese Verpackungen an einem Erfassungs-, Verwertungs- und Recyclingsystem zu beteiligen, wenn ich bei Grenzübertritt rechtlich für diese Ware verantwortlich bin. Weiterhin müssen alle Verpackungsbestandteile, die ich selbst noch hinzufüge, ebenfalls beteiligt werden.

Unternehmen wie Gaststätten, Tankstellen, Krankenhäuser oder Verwaltungen etc. werden wie private Endverbraucher (als sogenannte vergleichbare Anfallstellen) behandelt. Ich beteilige also alle Verpackungen an einem Erfassungs-, Verwertungs- und Recyclingsystem, in die ich meine Ware verpacke bzw. alle Verpackungen oder Verpackungsbestandteile, die ich den Waren hinzufüge, und die ich dann an ein solches Unternehmen versende, soweit es als vergleichbare Anfallstelle gilt.

Falls ich verpackte Waren aus dem Ausland an private Endverbraucher in  Deutschland exportiere, bin ich in der Pflicht, diese Verpackungen inklusive der Versandverpackungen an einem Erfassungs-, Verwertungs- und Recyclingsystem zu beteiligen, da ich bei Grenzübertritt rechtlich für diese Ware verantwortlich bin.

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Bei unserem Herausfinder handelt es sich um eine erste Orientierungshilfe zu Systembeteiligungspflichten in Deutschland ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit, und stellt insbesondere keine Rechtsberatung dar. Um zu erfahren, ob bzw. welche Ihrer Verpackungen systembeteiligungspflichtig sind, informieren Sie sich unter www.verpackungsregister.org.