Transportverpackungen – welche Pflichten Sie erfüllen müssen

Grundsätzlich gehören die Transportverpackungen (TVP) zu den nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen. Für sie sieht das Verpackungsgesetz (VerpackG) im Wesentlichen drei Herstellerpflichten vor:

Transportverpackung aus Pappe beim Eingeben in die Presse
  • Seit 3. Juli 2021: Hersteller müssen auf die Verpflichtung zur unentgeltlichen Rücknahme gebrauchter, restentleerter Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe wie die in Verkehr gebrachten am Ort der tatsächlichen Abgabe oder in dessen unmittelbarer Nähe hinweisen.
  • Seit 2022: Aufgrund erweiterter Nachweis- und Dokumentationspflichten müssen Hersteller jährlich bis zum 15. Mai eine nachprüfbare interne Dokumentation der im vorangegangenen Jahr in Verkehr gebrachten, zurückgenommenen und verwerteten Verpackungen in Masse je Materialfraktion erstellen.
  • Seit 1. Juli 2022: Ausweitung der Registrierungspflicht in LUCID auf sämtliche nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen, somit auch auf TVP.

Wir erklären Ihnen, wie Sie Ihre Pflichten erfüllen und wie wir Sie dabei unterstützen können.



Was sind Transportverpackungen?

Transportverpackungen sind Verpackungen, die die Handhabung und den Transport von Waren in einer Weise erleichtern, dass deren direkte Berührung sowie Transportschäden vermieden werden und typischerweise nicht zur Weitergabe an den Endverbraucher bestimmt sind (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 VerpackG).

 

Sie werden daher nicht über die Gelbe Tonne, den Gelben Sack oder die kommunale Altpapiersammlung eingesammelt, sondern im Handel erfasst.

Transportverpackungen verbleiben üblicherweise im Handel und werden dort abgeholt

Verpflichtungen aus dem Verpackungsgesetz (VerpackG)

Damit zählen die Transportverpackungen zwar nicht zu den systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, aber gemäß § 15 Abs. 1 VerpackG besteht für Hersteller und in der Lieferkette nachfolgende Vertreiber die Verpflichtung, gebrauchte Verpackungen am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen und sie einer Wiederverwendung oder einer entsprechenden Verwertung zuzuführen.

 

Dieser Verpflichtung kann selbstverständlich jeder betroffene Hersteller selbst nachkommen, oder er beauftragt entsprechende Dienstleister mit dieser Aufgabe.


Wie kann Der Grüne Punkt Ihnen nun weiterhelfen?

Als (duales) System mit der größten Erfahrung am Markt halten wir für den Fall, dass Anfallstellen Sie als verantwortlichen Hersteller mit einer Rücknahmeaufforderung für Transportverpackungen konfrontieren, eine interne organisatorische Infrastruktur vor, die es grundsätzlich ermöglicht, an solchen Anfallstellen eine bedarfsgerechte Rücknahme durchzuführen.

 

Dies bedeutet, dass wir nach Benennung einer solchen Anfallstelle die einmalige oder turnusgemäße Rücknahme und ordnungsgemäße Verwertung in Ihrem Auftrag organisieren. Sie möchten ein Angebot? Dann füllen Sie ganz einfach unser Formular aus und wir melden uns umgehend zurück.

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