Mit zuverlässigen Vorgaben der Europäischen Kommission zur innovativen Kreislaufwirtschaft für Verpackungsmaterial

Positionspapier des Grünen Punkts zum Entwurf der EU-Verpackungsregulierung

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Mit der Anpassung der EU-Verpackungsdirektive in eine Regulierung und den damit zuverlässigen Vorgaben und optimierter Rechtssicherheit ebnet die Europäische Kommission den Weg für innovative und neue Bestrebungen innerhalb der Wertschöpfungskette für Verpackungsmaterialien. Als Vorreiter im ganzheitlichen Kunststoffrecycling begrüßt Der Grüne Punkt die Vision der Europäischen Kommission, die Kreislaufwirtschaft insbesondere für Kunststoffe zu optimieren – durch starke Impulse für Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz.

 

Bei allen gesetzlichen Regelungen ist unser Prinzip, dass Aufwand und Nutzen sich in einem gesunden Gleichgewicht bewegen müssen. Der Grüne Punkt lehnt administrativ aufwändige Anforderungen, wie die vorgeschlagene Einordnung der Recyclingfähigkeit von Verpackungsmaterial in fünf unterschiedliche Kategorien, ab. Dieses Vorgehen würde sowohl für Produzenten als auch Aufsichtsbehörden einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten. Der Ansatz des deutschen „Mindeststandards Recyclingfähigkeit“ ist deutlich schlanker und bietet dennoch eine verlässliche und innovationsoffene Definition der Recyclingfähigkeit. Kombiniert mit dem von den dualen Systemen vorgeschlagenen Recyclingfonds, über den finanzielle Impulse für die bessere Recyclingfähigkeit sowie den Rezyklateinsatz entstehen, steht den verpflichteten Herstellern ein attraktives und zielorientiertes Modell zur Umsetzung zur Verfügung.

 

Der Grüne Punkt begrüßt verbindliche Rezklateinsatzquoten – auch für kontaktsensitive Verpackungen. Nur so kann eine echte Kreislaufwirtschaft erreicht werden. Ebenfalls fordert Der Grüne Punkt einen klaren rechtlichen Rahmen für das chemische Recycling von Verpackungsmaterial: Dieser gibt den dringend benötigten Impuls um sowohl Quantität als auch Qualität von Rezyklaten für Verpackungsmaterialien, insbesondere für Lebensmittel, zu steigern.

 

Der Grüne Punkt wehrt sich zudem vehement dagegen, dass das langjährig etablierte Finanzierungssymbol „Der Grüne Punkt“ von der Europäischen Kommission als potenziell irreführendes Umweltzeichen im Entwurf der EU-Verpackungsregulierung aufgeführt wird. Diese konkrete Nennung ist nicht nur eine unrechtmäßige Benachteiligung des Unternehmens Der Grüne Punkt und seiner Partner-Organisationen, sondern auch nicht konform mit den eigenen Richtlinien der Europäischen Kommission.

 

Um den vorgeschlagenen Entwurf der EU-Verpackungsregulierung für alle beteiligten Akteure umsetzbar zu gestalten, müssen Anpassungen vorgenommen werden, um Aufwand und Nutzen in ein besseres Verhältnis zu bringen. Diese ändern im weiteren Verlauf nichts am bestehenden System, in dem alle Anbieter, die verpackte Ware in den Umlauf bringen, dazu verpflichtet sein sollten, an einem EPR-System teilzunehmen und einen entsprechenden Mindestbeitrag zu zahlen – jedoch würden Dokumentations- und Nachweispflichten insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen reduziert.

 

Den genauen Wortlaut der Stellungnahme finden Sie hier zum Download bereitgestellt.

 

Foto: Dimitris Vetsikas auf Pixabay