Novelle VerpackG: Was plant die Regierung?

Eckpunktepapier des Bundesumweltministeriums fokussiert auf die Stärkung von Mehrweg. Chemisches Recycling bleibt auf der Tagesordnung.

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Es wird konkret: Das Bundesumweltministerium (BMUV) verfolgt mit der Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG) das Ziel, den Verpackungsmüll weiter zu reduzieren, indem Mehrweg-, Rücknahme- und Pfandsysteme ausgebaut werden. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen mehr Wahlmöglichkeiten in Sachen Mehrweg erhalten, die Rückgabemöglichkeiten leerer Gebinde soll im gleichen Zug ausgebaut werden. Zudem geht das BMUV gegen Mogelpackungen vor.

 

Die Aktionsliste dazu enthält fünf Handlungsstränge, die in der Gesetzesnovelle Berücksichtigung finden sollen:

 

  1. „Stärkung der Wahlfreiheit der Verbraucher*innen im Supermarkt und Discounter, die künftig für mehrere Arten von Getränken jeweils mindestens eine Mehrwegalternative anbieten müssen;
  2. Verbraucher*innen sollen ihre Mehrwegflaschen überall abgeben können, wo es Getränke gibt;
  3. Das seit 1.1.2023 verpflichtende Mehrwegangebot für Speisen und Getränke To Go wird auf alle Materialien ausgeweitet – bisher muss nur zu Einwegkunststoff eine Mehrwegalternative angeboten werden;
  4. Keine Einwegverpackungen mehr beim Vor-Ort-Verzehr für Burger, Pizza und Co;
  5. Schluss mit Mogelpackungen: Klarstellung, dass die Verringerung der Füllmenge bei gleichbleibender Verpackung in der Regel unzulässig ist.“

 

Allerdings richten sich die neuen Mehrweg-Vorgaben nur an Betriebe mit mehr als 200 m2 Fläche. Im Regelungsbereich „To Go für Essen und Trinken“ bleiben Betriebe mit einer Fläche von weniger als 80 m2 und 5 Beschäftigten ausgenommen.

 

Regelungen zum chemischen Recycling im zweiten Schritt

 

Laut BMUV sollen die weiteren Ziele aus dem Koalitionsvertrag für den Verpackungsbereich in einem zweiten gesetzgeberischen Schritt adressiert werden, abhängig von der Klarheit auf europäischer Ebene.

 

So soll die Recyclingfähigkeit von Verpackungen gesteigert werden. Dazu wird die Weiterentwicklung des § 21 Verpackungsgesetzes vorbereitet, in dem die ökologische Ausgestaltung der Entgelte geregelt ist, welche die Verpackungshersteller an die Dualen Systeme der Abfallentsorgung zahlen. Laut BMUV seien die Arbeiten zur konkreten rechtlichen Umsetzung noch nicht abgeschlossen und werden weiter vorangetrieben.

 

Das Ministerium weist im Eckpunktepapier darauf hin, dass man sich aktuell insbesondere auf europäischer Ebene im Rahmen der Verhandlungen über eine Verpackungs-Verordnung für ambitionierte Vorgaben zur Steigerung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen einsetze.

 

Ebenfalls in Vorbereitung ist die im Koalitionsvertrag vorgesehene Aufnahme chemischer Zerlegungsverfahren (chemisches Recycling), wie etwa die Pyrolyse, in das Verpackungsgesetz. „Ziel ist, die Integration der neuartigen technischen Verfahren in das VerpackG so zu gestalten, dass sie in Übereinstimmung mit europäischen Vorgaben einen echten Mehrwert für die Ressourcen­rückgewinnung im Verpackungssektor erbringen,“ so die BMUV-Stellungnahme im Eckpunktepapier.

 

Hier zum BMUV Eckpunktepapier