PPWR vor der Verabschiedung

Rat der Europäischen Union beschließt seine Position zum Entwurf der PPWR / Deutschland will ab 2024 eine Abgabe auf nicht recycelte Kunststoffverpackungen erheben

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Der Europäische Rat, das Gremium der Regierungen der Mitgliedstaaten, hat seine Position zum Entwurf der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfall (PPWR) beschlossen. Damit können die sogenannten Trilogverhandlungen zwischen Rat und Europäischem Parlament beginnen, an deren Ende der endgültige Beschluss der PPWR steht.

 

Der Entwurf sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, um dem stark wachsenden Aufkommen an Verpackungsabfall in der Union zu begegnen, darunter verbindliche Ziele für die Vermeidung. Dazu gehört der vermehrte Einsatz von Mehrwegverpackungen. Einwegverpackungen sollen ab 2030 nur noch dann in den Markt gebracht werden dürfen, wenn sie stofflich verwertbar sind. Darunter versteht der Rat, dass sie für die stoffliche Verwertung konzipiert sind und dass die Verpackungsabfälle spätestens ab 2035 getrennt gesammelt, sortiert und in großem Umfang stofflich verwertet werden können.

 

Der Rat hat zudem die Ziele für den Einsatz von Rezyklaten in Kunststoffverpackungen wie im ursprünglichen Entwurf der Europäischen Kommission übernommen. Das würde zum Beispiel bedeuten, dass kontaktsensitive Verpackungen bis 2030 zu mindesten zehn Prozent aus Rezyklaten hergestellt werden müssen – das Parlament hatte dieses Ziel auf 7,5 Prozent abgesenkt. Nach den Vorstellungen des Rates muss die Kommission bis 2034 die Umsetzung der Ziele für 2030 überprüfen und die Durchführbarkeit der Ziele für 2040 bewerten.

 

Rat und Parlament werden unter der belgischen Ratspräsidentschaft Verhandlungen über die endgültige Form der Verordnung aufnehmen.

 

Deutschland will Plastikabgabe einführen

 

Unterdessen hat die Bundesregierung die Einführung einer Kunststoffsteuer angekündigt. Seit 2021 zahlen die EU-Mitgliedstaaten eine Abgabe von 80 Cent pro Kilogramm für nicht recycelte Verpackungsabfälle aus Kunststoff an die EU. Die Mittel – für Deutschland betragen sie etwa 1,4 Milliarden Euro jährlich – sind Bestandteil der Eigenmittel des EU-Jahreshaushalts.

 

Deutschland hat diese Zahlungen bisher nicht auf die Hersteller oder Verwender von Kunststoffverpackungen umgelegt, sondern aus dem Bundeshaushalt finanziert. Im Zuge der Diskussionen um den Haushalt 2024 hat die Bundesregierung beschlossen, die Abgabe ab 2024 umzulegen – eine Entscheidung, die zu intensiven Diskussionen geführt hat.

 

„Eine Plastikabgabe würde von den Unternehmen an die Verbraucher in Form höherer Produktpreise weitergereicht. Das heißt, die Verbraucher zahlen die Abgabe an der Ladenkasse“, kritisiert Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V. Statt die Kreislaufwirtschaft zu fördern, belaste die Abgabe einseitig Kunststoff als Verpackungsmaterial und verstärke den Trend zu nicht oder nur schlecht recycelbaren Papier-Kunststoff-Verbundverpackungen.

 

„Wir werden jetzt genau überlegen, wie diese Abgabe gestaltet wird, damit sie auch Lenkungswirkung hat“, schreibt dagegen SPD-MdB Michael Thews auf Linkedin. „So wäre es denkbar, dass der Beitrag prozentual zum Rezyklatanteil der Verpackung reduziert wird. Das wäre ein sinnvoller Anreiz für mehr Kreislaufwirtschaft! Die Kosten für die Abgabe können auch reduziert werden, wenn Deutschland weniger nicht recycelte Kunststoffabfälle produziert.“ Die Plastikindustrie habe beides in der Hand: „Deshalb rate ich jetzt: Nicht jammern, sondern anpacken!“

 

Kunststoffrecycler unter Druck

 

Die Nachricht kommt in einer schwierigen Zeit für Kunststoffrecycler. „Ich kann mich nicht erinnern, dass die Lage jemals so prekär war“, sagte Herbert Snell, Vizepräsident des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Anfang Dezember in Berlin. 30 Prozent der Unternehmen schätzten ihre wirtschaftliche Situation als mangelhaft oder ungenügend ein und erwarteten so schnell auch keine Besserung. Die Kosten etwa für Energie und Personal seien drastisch angestiegen, die Absatzpreise für Rezyklate gleichzeitig massiv eingebrochen. Hintergrund sei letztlich ein strukturelles Problem. Es fehle an ausreichenden Anreizen, Rezyklate statt neuem Kunststoff einzusetzen, und der ökologische Vorteil der Rezyklate etwa durch geringere Treibhausgasemissionen schlage sich nicht im Preis nieder.

 

„Würde diese positive Klimabilanz eingerechnet werden, könnte eine Parität zwischen Recyclaten und aus fossilen Rohstoffen gewonnen Kunststoffen hergestellt werden“, so Snell. Neue Kunststoffe müssten daher mit einem CO2-Preis belegt werden: „Wenn mehr Recyclate und weniger Kunststoffneuware eingesetzt werden, reduzieren sich die CO2-Emissionen. Wer darauf aus Kostengründen verzichtet, darf nicht belohnt, sondern muss mit einem deutlichen Preisaufschlag sanktioniert werden.“

 

Übrigens: Dass sich moderne Rezyklate für den Einsatz in Kunststoffverpackungen zumindest im Non-food-Bereich eignen, darüber informiert der Grüne Punkt zum Beispiel unter www.systalen.de