UK vertagt EPR-Verpackungsabgabe

Hersteller müssen erst 2025 zahlen, also ein Jahr später als geplant. Registrierungspflicht ab 2023 bleibt bestehen.

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Seit Jahresbeginn hat das Vereinigte Königreich mit der Umsetzung seiner neuen Gesetzgebung zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) begonnen, die die bisherige Verordnung über Verpackungsabfälle ersetzt. Dazu gehört auch eine geplante EPR-Abgabe auf Verpackungen.

 

Inverkehrbringer müssen diese nun erst ab 2025, und nicht wie zunächst geplant von 2024 an, entrichten. Welche Kosten jeweils auf das verpflichtete Unternehmen zukommen, hängt von der Menge und dem Material der in Verkehr gebrachten Verpackungen ab. Je leichter Verpackungen zu recyceln sind, umso niedriger sollen die Gebühren ausfallen.

 

Das britische Ministerium für Umwelt, Ernährung und Landwirtschaft (Defra) weist allerdings darauf hin, dass sich die Inverkehrbringer trotz der Verschiebung bereits von diesem Jahr an registrieren und Angaben unter anderem zu Verpackungstyp, -material und -gewicht hinterlegen müssen.

 

Unternehmen, die sich informieren möchten, ob sie nach den neuen EPR-Regelungen in Großbritannien zur Registrierung verpflichtet sind und wissen wollen, was dann zu tun ist, erhalten mit dem GOV.UK-Leitfaden eine wichtige Hilfestellung.