ZSVR veröffentlicht Mindeststandard 2023

Neue Kriterien zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen

News Bild Zentrale Stelle: Neuer Mindeststandard Recyclingfähigkeit veröffentlicht

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat den Mindeststandard zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen für 2023 veröffentlicht. Die Änderungen betreffen u.a. die folgenden Bereiche:

 

  • Konkretisierung zu Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton (PPK) sowie faserbasierten Verbundverpackungen: Einheitliche Formulierung und Definition, Abgrenzung zwischen „nicht trockenen“ (zuvor: „flüssige und pastöse“) und „trockenen“ Füllgütern (< 15% Wassergehalt; diese sind von der 2022 eingeführten Nachweispflicht zur sog. Zerfaserbarkeit ausgenommen).
  • Ergänzende Regelung zur Lichtdurchlässigkeit bei Glasverpackungen: neuer Grenzwert des sog. Transmissionsgrads von zehn Prozent (wird z.B. nicht erreicht bei Lackierungen, Porzellan u. Keramik). Wird der Transmissionsgrad unterschritten, werden die betroffenen Glasanteile nicht dem verfügbaren Wertstoffanteil zugerechnet.
  • Definition des hochwertigen Recyclings: Klarstellung in Zusammenhang mit der Definition im Verpackungsgesetz (§ 21) und durch Nennung von Beispielen (6.2 Mindeststandard)
  • Zusätzliche Recyclingunverträglichkeiten: sog. Nitrocellulose (NC)-basierte Druckfarben im Zwischenlagendruck. Diese Regelung gilt nur für Folien aus Polyethylen (PE) mit einem Format größer DIN A4.
  • Vorhandensein von Sortier- und Verwertungsinfrastruktur: In Punkt 4.1 werden z.B. biologische Kunststoffe oder Naturmaterialien wie Holz als nicht recyclingfähig eingestuft, da für sie keine Sortier- und Verwertungsinfrastruktur vorhanden ist.

 

Eine Aktualisierung des Mindeststandards erfolgt jährlich in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt und einem Expertenkreis (Expertenkreis III – Recyclinggerechtes Design). Hintergrund ist, dass Verpackungen recyclinggerechter und umweltfreundlicher werden müssen. Die im Verpackungsgesetz definierten Recyclingquoten sind ansonsten nicht zu erreichen.

 

Bild: Zentrale Stelle Verpackungsregister, Osnabrück