Einwegkunststoff-Fondsgesetz: zusätzliche Abgabe für betroffene Hersteller
Das Gesetz zur Abgabenpflicht für bestimmte Einwegkunststoffprodukte / -verpackungen ist für 2024 erstmals anzuwenden. Wer ist betroffen und mit welchen Zusatzkosten ist zu rechnen? Der Grüne Punkt informiert dazu in einem Onlineseminar.

Was haben Getränkebecher und To-go-Lebensmittelbehälter, Tüten- und Folienverpackungen, leichte Tragetaschen, Feuchttücher, Luftballons sowie Tabakfilter und auch Feuerwerkskörper gemeinsam? Sie enthalten umweltbelastende Kunststoffe und werden nach Gebrauch häufig ordnungsgemäß oder auch in Form von Littering im öffentlichen Raum entsorgt.
Die Bundesregierung ist mit diesem Gesetz den nationalen Umsetzungsverpflichtungen aus der EU-Einwegkunststoffrichtlinie EU 2019/904 (SUPD) nachgekommen, nach der Hersteller im Gesetz definierter Einwegkunststoffprodukte/-verpackungen den kommunalen Entsorgungsträgern anteilige Kosten für die Reinigung und Entsorgung von Abfällen im öffentlichen Raum zu erstatten haben. Darüber hinaus sollen Aufwände für Sensibilisierungsmaßnahmen der Bürger im Umgang mit den betreffenden Einwegkunststoffprodukten/-verpackungen übernommen werden. Insgesamt wird dadurch, dem Prinzip der erweiterten Produzentenverantwortung folgend, die Wirtschaft in die Kostenpflicht genommen, wobei die Bundesregierung von einem jährlichen Volumen von über 400 Mio. Euro ausgeht, das die betroffenen Unternehmen der öffentlichen Hand beginnend ab Mitte 2025 zu erstatten haben.
Erfahren Sie im Onlineseminar vom Grünen Punkt u.a.
- alles zum Gesetz und seinen Hintergrund
- wie das Material Kunststoff im rechtlichen Sinn definiert ist
- welche Einwegprodukte/-verpackungen aus/mit Kunststoff betroffen und
- folglich welche Hersteller abgabepflichtig sind
- wie das Fondsprinzip funktioniert und welche zusätzlichen Kosten auf die verantwortlichen Hersteller zukommen
- über die zuständige Behörde Umweltbundesamt (UBA) und die Registrierungsplattform DIVID
- …
Ihr Referent:
Georg Schmidt ist Fachreferent für die deutsche Verpackungsgesetzgebung im Vertrieb des Grünen Punkts und Ansprechpartner für Kunden, Prüfer und Behörden. Er war Mitglied des Expertenkreis I Register und Datenmeldung bei der Implementierung der Stiftung Zentrale Verpackungsregister (ZSVR) und ist aktuell Vorstandsvorsitzender der RAL-Gütegemeinschaft Rezyklate aus haushaltsnahen Wertstoffsammlungen e.V.
Die Kosten für die Teilnahme an dieser Live-Onlineveranstaltung inkl. Tagungsunterlage in elektronischer Form (im Nachgang zugestellt) betragen 139,- € + MwSt. p.P. Der Link wird kurz vor Termin übermittelt. Die Buchungsbestätigung erfolgt per E-Mail.
Keine Rechtsberatung. Die Absage eines Termins durch den Veranstalter mangels Nachfrage oder aus wichtigem Grund gegen Erstattung der Teilnehmerkosten bleibt vorbehalten.
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Georg Schmidt
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