Alle Verkaufs- und Umverpackungen, die an den privaten Endverbraucher weitergegeben werden, zählen zu den systembeteiligungspflichtigen Verpackungen.

 

Das bedeutet, dass sie an dem Erfassungs- und Verwertungssystem eines dualen Systems beteiligt werden müssen.

Nützliche Infos

Alle Verkaufs- und Umverpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen, (z.B. Kartonagen, Tüten, Beutel, Umschläge, Tragetaschen) sind systembeteiligungspflichtig. Das bedeutet, dass sie an dem Erfassungs- und Verwertungssystem eines dualen Systems beteiligt werden müssen. Es spielt keine Rolle, ob ich die verpackten Waren entgeltlich oder unentgeltlich abgebe. Allerdings muss ein gewerbliches Handeln vorliegen.

Verantwortlich für die Beteiligung von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen einem Erfassungs-, Verwertungs- und Recyclingsystem ist derjenige, der die Verpackung zuerst befüllt auf den deutschen Markt bringt (also in der Regel der Produzent oder Importeur; siehe dort). Ich melde die Verpackungsbestandteile an, die ich selbst noch hinzufüge, bevor sie an den privaten Endverbraucher weitergegeben werden.

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Bei unserem Herausfinder handelt es sich um eine erste Orientierungshilfe zu Systembeteiligungspflichten in Deutschland ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit, und stellt insbesondere keine Rechtsberatung dar. Um zu erfahren, ob bzw. welche Ihrer Verpackungen systembeteiligungspflichtig sind, informieren Sie sich unter www.verpackungsregister.org.