Herausfinder
Importeur
Alle Verkaufs- und Umverpackungen, die an den privaten Endverbraucher weitergegeben werden, zählen zu den systembeteiligungspflichtigen Verpackungen.
Das bedeutet, dass sie an einem Erfassungs-, Verwertungs- und Recyclingsystem beteiligt werden müssen. Jetzt gilt es die wichtigsten Fragen und Begriffe zu klären. Wer muss diese Verpackungen beteiligen? Der Importeur oder der ausländische Produzent bzw. Lieferant?
Importeurinfos
In diesem Fall beteilige ich alle Verpackungsbestandteile an dem Erfassungs-, Verwertungs- und Recyclingsystem eines dualen Systems, in denen mein ausländischer Lieferant bzw. Produzent mir die Ware liefert und die an den privaten Endverbraucher weitergeben werden. Das gleiche gilt für die Verpackungsbestandteile, die ich selbst noch hinzufüge.
Wenn ich bei Grenzübertritt rechtlich verantwortlich für die importierte Ware bin, dann beteilige ich alle Verpackungsbestandteile an einem Erfassungs-, Verwertungs- und Recyclingsystem, in denen ich die Waren an Endverbraucher versende. Besonders wichtig für Onlinehändler ist die Regelung für Versandverpackungen! Auch diese ( also z.B. Versandtaschen mit oder ohne Luftpolster, sonstige Briefumschläge, Versandkartons, Füllmaterial wie Styroporchips, Polsterpappe oder Luftpolsterpacks, Seidenpapier, Stretchfolien, Luftpolsterfolien, Schaumfolien, Paketband, Lieferscheintaschen, Umreifungsbänder oder Wellpappe) sind beteiligungspflichtig und müssen angemeldet werden.
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„Wir beteiligen uns am Verpackungsrecycling“
Mit dem kostenlosen Fullservicepaket nur für unsere Kunden, Registrierung und Datenmeldung bei der "Zentralen Stelle" leicht gemacht
Bei unserem Herausfinder handelt es sich um eine erste Orientierungshilfe zu Systembeteiligungspflichten in Deutschland ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit, und stellt insbesondere keine Rechtsberatung dar. Um zu erfahren, ob bzw. welche Ihrer Verpackungen systembeteiligungspflichtig sind, informieren Sie sich unter www.verpackungsregister.org.