Alle Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, zählen zu den systembeteiligungspflichtigen Verpackungen.

 

Das bedeutet, dass sie an einem Erfassungs-, Verwertungs- und Recyclingsystem beteiligt werden müssen. Jetzt gilt es die wichtigsten Fragen und Begriffe zu klären. Wer ist verpflichtet? Der Produzent bzw. Hersteller von Waren oder der Händler?

Produzenteninfos

Ich beteilige alle Verpackungsbestandteile (Verkaufs- und Umverpackungen) an dem  Erfassungs-, Verwertungs- und Recyclingsystem eines dualen Systems , in denen ich die Ware zum Händler liefere und die über den Händler dann typischerweise zum Endverbraucher gelangen. Alles, was der Händler noch an Verpackungsbestandteilen hinzufügt, muss er beteiligen.

Ich melde alle Verpackungen an dem  Erfassungs-, Verwertungs- und Recyclingsystem eines dualen Systems an, in die ich meine  Ware verpacke und die ich dann an Endverbraucher versende.

Besonders wichtig für Onlinehändler ist die Regelung für Versandverpackungen! Auch diese (also z.B. Versandtaschen mit oder ohne Luftpolster, sonstige Briefumschläge, Versandkartons, Füllmaterial wie Styroporchips, Polsterpappe oder Luftpolsterpacks, Seidenpapier, Stretchfolien, Luftpolsterfolien, Schaumfolien, Paketband, Lieferscheintaschen, Umreifungsbänder oder Wellpappe) sind beteiligungspflichtig und müssen angemeldet werden.

Falls ich verpackte Waren an Händler in Deutschland liefere, bin ich in der Regel in der Pflicht, alle Verpackungsbestandteile an einem Erfassungs-, Verwertungs- und Recyclingsystem zu beteiligen, die über den Händler an den privaten Endverbraucher weitergereicht werden, wenn ich bei Grenzübertritt rechtlich für diese Ware verantwortlich bin. Falls ich verpackte Waren aus dem Ausland direkt an private Endverbraucher in  Deutschland exportiere, bin ich in der Regel in der Pflicht, diese Verpackungen inklusive der Versandverpackungen an einem Erfassungs-, Verwertungs- und Recyclingsystem zu beteiligen, da ich bei Grenzübertritt rechtlich für diese Ware verantwortlich bin.

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Bei unserem Herausfinder handelt es sich um eine erste Orientierungshilfe zu Systembeteiligungspflichten in Deutschland ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit, und stellt insbesondere keine Rechtsberatung dar. Um zu erfahren, ob bzw. welche Ihrer Verpackungen systembeteiligungspflichtig sind, informieren Sie sich unter www.verpackungsregister.org.