Alle Verkaufs- und Umverpackungen, die an den privaten Endverbraucher weitergegeben werden, zählen zu den systembeteiligungspflichtigen Verpackungen.

 

Das bedeutet, dass sie an dem Erfassungs- und Verwertungssystem eines dualen Systems beteiligt werden müssen. Was bedeutet das für Zwischenhändler? Wer muss diese Verpackungen anmelden? Der Produzent oder der Händler?

Zwischenhändlerinfos

Verantwortlich für die Beteiligung der systembeteiligungspflichtigen Verpackungen ist derjenige, der die Verpackung zuerst befüllt auf den deutschen Markt bringt (also in der Regel der Hersteller). Ich melde die Verpackungsbestandteile an, die ich selbst noch hinzufüge, bevor sie an den privaten Endverbraucher weitergegeben werden.

Falls ich verpackte Waren aus dem Ausland importiere, bin ich in der Pflicht, alle Verpackungsbestandteile, die über die Lieferkette an den privaten Endverbraucher weitergeleitet werden, an einem Erfassungs-, Verwertungs- und Recyclingsystem zu beteiligen, wenn ich bei Grenzübertritt rechtlich für diese Ware verantwortlich bin. Weiterhin müssen alle Verpackungsbestandteile, die ich selber noch hinzufüge und die an den privaten Endverbraucher weitergeleitet werden, ebenfalls beteiligt werden.

Falls ich verpackte Waren an Händler nach Deutschland exportiere, bin ich in der Pflicht, alle Verpackungsbestandteile, die über die Lieferkette an den privaten Endverbraucher weitergeleitet werden, an einem Erfassungs-, Verwertungs- und Recyclingsystem zu beteiligen, wenn ich bei Grenzübertritt rechtlich für diese Ware verantwortlich bin.

VerpackGO Lizenzrechner

 

Wir beteiligen uns

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Bei unserem Herausfinder handelt es sich um eine erste Orientierungshilfe zu Systembeteiligungspflichten in Deutschland ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit, und stellt insbesondere keine Rechtsberatung dar. Um zu erfahren, ob bzw. welche Ihrer Verpackungen systembeteiligungspflichtig sind, informieren Sie sich unter www.verpackungsregister.org.