Hintergrund ist die verpackungsrechtliche Herstellerverpflichtung neben der Registrierung im LUCID auch einen kostenpflichtigen Beteiligungsvertrag bei einem (dualen) System wie z.B. bei Der Grüne Punkt abzuschließen. Die hier abzurechnenden in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen je Materialfraktion sind dann vom Hersteller im Nachgang wiederum im LUCID als Datenmeldung zu erklären. Dies versetzt die ZSVR in die Lage, aufgrund der Registrierungsnummer einen Mengenabgleich zwischen der Herstellerangabe und der Meldung der Systeme durchzuführen.
Aktuell fehlen jedoch bei tausenden in LUCID registrierten Herstellern eben jene Mengenangaben, was den Verdacht nahelegt, dass keine entsprechenden Beteiligungsverträge abgeschlossen wurden und Trittbrettfahrerei betrieben wird.
Für alle, die bereits eine Mail erhalten haben oder den Sachverhalt prüfen möchten, ist Folgendes zu tun:
- Prüfung, ob ein gültiger Beteiligungsvertrag („Lizenzvertrag“) mit einem (dualen) System wie dem Grünen Punkt vorliegt.
» Nein, dann beim Grünen Punkt informieren und Systembeteiligung nachholen - Sicherstellen, dass Ihre LUCID-Registrierungsnummer beim von Ihnen ausgewählten (dualen) System (korrekt) hinterlegt ist.
» Als Grüner-Punkt-Kunde können Sie dies bequem und schnell im Kundenportal erledigen. - Beteiligungsvertrag vorhanden und LUCID-Registrierungsnummer bei Ihrem (dualen) System hinterlegt?
» Dann bleibt nur noch Ihre Verpackungsmengen bei LUCID gleichlautend zu melden – und Ihre Pflichten nach VerpackG sind erfüllt. Melden Sie sich dazu mit Ihrem Login im Verpackungsregister LUCID an.